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Wien (kobinet) Die Überwachungsorgane und die zivilgesellschaftliche Delegation haben heute in Wien zur anstehenden Staatenprüfung Österreichs zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention informiert. Österreich hat sich mit der Ratifizierung im Jahr 2008 zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) verpflichtet. Der Unabhängige Monitoringausschuss überwacht laufend die Einhaltung der UN-BRK in Österreich. Auch international wird die Umsetzung überprüft – und zwar durch den Fachausschuss der Vereinten Nationen mit Sitz in Genf vom 21. bis 23. August 2023. Laut dem Monitoringausschuss wird die UN-Staatenprüfung zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention eklatante Mängel aufzeigen, wie deren Vertreter heute in Wien mitteilten.
Tobias Buchner vom Vorsitzteam des Monitoringausschusses betonte einem Bericht des österreichischen Nachrichtendienstes BIZEPS zufolge: „Der Unabhängige Monitoringausschuss, die weiteren Überwachungsorgane und die Zivilgesellschaftliche Delegation haben sich seit vielen Monaten akribisch auf die UN-Staatenprüfung vorbereitet. Die UN-Staatenprüfung ist ein wichtiges Werkzeug, um den Staat Österreich zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu bewegen. Wir erwarten, dass im Verfahren eklatante Mängel bei der Umsetzung der UN-BRK in Österreich aufgezeigt werden.“
Daniela Rammel vom Vorsitzteam der Monitoringausschuss gab dem BIZEPS-Bericht zufolge einen Ausblick auf die Fokusthemen des Monitoringausschusses in Genf: „Österreich hat nach wie vor kein Inklusives Bildungssystem, wie wir im Sonderbericht Inklusive Bildung an den UN-Fachausschuss detailliert aufzeigen. Ebenso wurden De-Institutionalisierung und selbstbestimmtes Leben in den letzten Jahren nur unzureichend vorangetrieben. Frauen mit Behinderungen erleben Mehrfachdiskriminierungen in allen Lebensbereichen, die vom Staat Österreich gesetzten Gegenmaßnahmen sind unzureichend.“