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Menschenrechtsinstitut bemängelt Stagnation bei Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

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Foto: Von Institut für Menschenrechte - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0

Berlin (kobinet) Das Deutsche Institut für Menschenrechte bemängelt die Stagnation bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. "Ein echter Paradigmenwechsel in Politik und Gesellschaft hin zu Inklusion und Selbstbestimmung ist auch 14 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtkonvention nicht festzustellen“, erklärte Dr. Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. Im Rahmen eines Pressegesprächs anlässlich der bevorstehenden Staatenprüfung Deutschlands am 29. und 30. August in Genf stellte die Monitoringstelle ihren Parallelbericht und ihre Erkenntnisse vor. "Die Dynamik in Bund, Ländern und Kommunen hat trotz einiger Fortschritte inzwischen deutlich nachgelassen und in der Abwägung unterschiedlicher politischer Prioritäten hat die Konvention spürbar an Gewicht verloren.“

Am 29. und 30. August 2023 prüft der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum zweiten Mal, wie die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland umgesetzt werden. Die Staatenprüfung findet im Rahmen eines „Konstruktiven Dialogs“ mit deutschen Regierungsvertreterinnen und -vertretern in Genf statt. Zu dieser Staatenprüfung hat das Deutsche Institut für Menschenrechte mit ihrer Monitoringstelle UN-Behindertenrechtskonvention nun einen sogenannten Parallelbericht verfasst. Der Bericht benennt ausgewählte Problembereiche bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland, etwa zu den Themen Arbeit, Inklusive Bildung, Zwang, Selbstbestimmtes Leben und Barrierefreiheit, wie es in einer Presseinformation des Deutschen Instituts für Menschenrechte heißt.

Die Monitoring-Stelle kritisiert vor allem das stark ausgebaute System von Sonderstrukturen in Deutschland – sowohl in der schulischen Bildung und bei der Beschäftigung in Werkstätten als auch in Form von großen stationären Wohneinrichtungen. „Es wird zwar viel über Inklusion diskutiert, konsequent in die Tat umgesetzt wird sie allerdings nicht“, so Dr. Leander Palleit.

Der Parallelbericht weist darauf hin, dass in vielen Bereichen Menschen mit Behinderungen und ihre Bedarfe nach wie vor kaum oder gar nicht mitgedacht werden. So fehle ein durchgängiges Bewusstsein für Barrierefreiheit als Grundvoraussetzung einer gleichberechtigten Teilhabe. Das gelte beispielsweise für den Wohnungsbau, den Katastrophenschutz sowie den Zugang zu Arztpraxen. Probleme, wie etwa fehlende diskriminierungsrechtliche Verpflichtun­gen zu Barrierefreiheit im privaten Sektor, seien zwar seit langem bekannt, aber politisch nicht bearbeitet. „Hier fehlt es an der notwendigen menschen­rechtlich gebotenen politischen Priorisierung“, heißt es im Bericht.

Am Ende der Staatenprüfung werde eine Art „Zeugnis“ stehen, das auch rechtlich relevant ist. Grundlage für die Staatenprüfung sei der Bericht der Regierung, was sozusagen ein Rechenschaftsbericht darstellt. Der Fachausschuss lege aber auch großen Wert darauf, parallel auch Rückmeldungen von anderen Akteur*innen zu bekommen, wie zum Beispiel von Betroffenen, aber auch von der Monitoringstelle. Deshalb habe diese auch einen Parallelbericht geschrieben und an den Ausschuss geschickt, wie Dr. Leander Palleit ausführte.

Dr. Britta Schlegel, die zusammen mit Dr. Leander Palleit die Leitung der Monitoringstelle UN-Behindertenrechtskonvention ausübt, betonte im Pressegespräch, dass es 14 Jahre nach dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland noch immer einige Knoten gibt, die nicht aufgelöst sind, damit behinderte und nichtbehinderte Menschen zusammen in einer inklusiven Gesellschaft leben können und dabei auch ihre Selbstbestimmung ausüben können. Es gäbe Immer noch ausgeprägte Sonderstrukturen mit entsprechendem Verharrungsvermögen. So beispielsweise in der Schule, in Werkstätten für behinderte Menschen und bei der Wohnsituation, wo behinderte Menschen nicht mit nichtbehinderten Menschen zusammenleben, lernen und arbeiten.

Weitere Information:

Im Fokus: Neuer Schwung für die UN-Behindertenrechtskonvention – Interview mit Leander Palleit und Britta Schlegel, Leitung Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/im-fokus/neuer-schwung-fuer-die-un-behindertenrechtskonvention#interview-mit-den-leiterinnen-der-monitoringstelle-un-brk

Parallelbericht an den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum 2./3. Staatenprüfverfahren Deutschlands

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/parallelbericht-an-den-un-ausschuss-fuer-die-rechte-von-menschen-mit-behinderungen-zum-23-staatenpruefverfahren-deutschlands

Parallelbericht Leichte Sprache

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/bericht-ueber-die-rechte-von-menschen-mit-behinderungen-in-deutschland

Parallelbericht Deutsche Gebärdensprache

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/im-fokus/neuer-schwung-fuer-die-un-behindertenrechtskonvention/parallelbericht-in-dgs

Parallelbericht Englisch

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/parallel-report-to-the-un-committee-on-the-rights-of-persons-with-disabilities-for-germanys-2nd3rd-state-party-review-procedure

Factsheet Arbeit

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/arbeit-und-beschaeftigung

Factsheet Inklusive Bildung

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/inklusive-bildung

Factsheet Private Akteure zu Barrierefreiheit verpflichten

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/private-akteure-zu-barrierefreiheit-verpflichten

Factsheet Anwendung von Zwang

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/anwendung-von-zwang

Selbstbestimmt leben

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/selbstbestimmt-leben

FAQ zur Staatenprüfung Deutschlands zum Umsetzungsstand der UN-Behindertenrechtskonvention am 29./30.08.2023

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/im-fokus/neuer-schwung-fuer-die-un-behindertenrechtskonvention#faq-zur-staatenpruefung

Parallelbericht der Zivilgesellschaft des Deutschen Behindertenrats

https://www.deutscher-behindertenrat.de/ID292569