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Jens Beeck zur Staatenprüfung: Wirkungsweise bestehender Gesetze überprüfen

Jens Beeck
Jens Beeck
Foto: Jens Beeck

Berlin (kobinet) Im Vorfeld der Staatenprüfung Deutschlands zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen am 29. und 30. August 2023 in Genf haben die kobinet-nachrichten eine Reihe von behindertenpolitischen Akteur*innen um Statements angefragt. Der teilhabepolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Jens Beeck war der erste, der auf die kobinet-Anfrage mit einem Statement geantwortet hat. In vielen Fragen erwartet sich Jens Beeck neue und sicherlich auch bereits bekannte Einschätzungen und Handlungsbedarfe. "Die wichtige Arbeit liegt aber nach wie vor in unseren Händen. Das Parlament und die zuständigen Ministerien, vor allem das BMAS, stehen gerade in dieser Wahlperiode in engem Austausch über die Wirkungsweise der bestehenden Gesetze", betonte Jens Beeck.

„Seit 2009 ist in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft. Das höherrangige Grundrecht in Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 ‚Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.‘ gilt bereits seit 1994. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird in diesem Jahr erneut vom UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Genf geprüft. Das sind wichtige Beratungen des Fachausschusses und der Bundesrepublik und in vielen Fragen erwarte ich neue und sicherlich auch bereits bekannte Einschätzungen und Handlungsbedarfe. Die wichtige Arbeit liegt aber nach wie vor in unseren Händen. Das Parlament und die zuständigen Ministerien, vor allem das BMAS, stehen gerade in dieser Wahlperiode in engem Austausch über die Wirkungsweise der bestehenden Gesetze. So haben wir für den inklusiven Arbeitsmarkt bereits etliches umgesetzt und es werden noch weitere Initiativen folgen“, erklärte Jens Beeck, der selbst aus terminlichen Gründen nicht bei der Staatenprüfung in Genf dabei sein kann, gegenüber den kobinet-nachrichten.