
Foto: BIZEPS Wien
Wien (kobinet) BIZEPS, das Zentrum für Selbstbestimmtes Leben in Wien sieht wesentliche Defizite in der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Land Wien. Cornelia Scheuer, Vorstandsmitglied von BIZEPS, äußerte im Vorfeld der Staatenprüfung Österreichs am 22./23. August 2023 tiefe Bedenken: "Es ist einfach nicht hinnehmbar, dass Wien, im Vergleich zu anderen Bundesländern, beispielsweise blinden Menschen oder Menschen mit Lernschwierigkeiten systematisch Persönliche Assistenz verwehrt. Dies widerspricht den Grundsätzen der UN-Konvention und untergräbt den Geist der Inklusion“, heißt es in einem Bericht des österreichischen Nachrichtendienstes BIZEPS.
Auch der jüngste Bericht der österreichischen Behindertenanwaltschaft, der angesichts der bevorstehenden Staatenprüfung Österreich durch den UN-Fachausschuss in Genf erstellt wurde, beleuchtet den Umsetzungsstand der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen mit speziellem Fokus auf deren Diskriminierungsschutz in Österreich kritisch. Der Bund, die Länder und die Gemeinden sind gleichermaßen zur Umsetzung der UN-Konvention verpflichtet. Das führt dazu, dass diese im Wirkungsbereich der einzelnen Gebietskörperschaften oft unterschiedlich und mit verschiedenen Geschwindigkeiten erfolgt. Oft fehlt es an einheitlichen Standards, heißt es in einem weiteren BIZEPS-Bericht. „Leider wurde seit der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen keine strukturierte Übersetzung in nationales Recht vorgenommen“, erläutert Behindertenanwältin Christine Steger.
Link zum vollständigen BIZEPS-Bericht der Behindertenanwaltschaft des Bundes