
Dieses Artikelbild ist lizenziert unter Creative Commons BY-SA 4.0 .
Berlin (kobinet) Anlässlich des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus legten die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung und die Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus, gegen Antiziganismus, für Antirassismus, für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt und für die Belange von Menschen mit Behinderungen zum ersten Mal gemeinsam Kränze nieder. Heute, am 31. Januar 2024, erklären sie zum gemeinsamen Gedenken: „Am 27. Januar 1945 wurde das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz befreit. Für Deutschland ist dieser Tag eine bleibende Mahnung. Wenn wir heute der Millionen Opfer des Nationalsozialismus gedenken, dann tun wir das in einer Zeit, in der Jüdinnen und Juden in Deutschland wieder Angst um ihre Sicherheit haben müssen. Wir tun es in einer Zeit, in der sich unzählige Menschen durch rechtsextremistische Vertreibungspläne existenziell bedroht fühlen.“








































