
Foto: Sang Hyun Cho auf Pixabay
Augsburg (kobinet) Seit Jahren bemühen sich behinderte Menschen und ihre Angehörigen darum, dass eine Persönliche Zukunftsplanung als Leistung der Eingliederungshilfe anerkannt und dementsprechend auch finanziert wird. Zum Teil ist dies gelungen, oft wird diese Maßnahmen, die einen entscheidenden Beitrag für mehr Selbstbestimmung und Inklusion leisten kann, jedoch von den Kostenträgern abgelehnt. So erging es auch einer Familie in Bayern, die gegen den negativen Bescheid aber geklagt und nun immerhin vor dem Sozialgericht Augsburg nach einigen Jahren Recht bekommen hat, auch wenn der Kostenträger dort das Urteil anfechten dürfte.








































