Oldenburg (kobinet)
Das Sozial-Gericht Oldenburg hat ein Urteil gesprochen.
Ein Sozial-Gericht ist ein Gericht für soziale Fragen.
Zum Beispiel bei Streit über Rente oder Hilfe vom Amt.
Ein Urteil ist eine Entscheidung vom Gericht.
Das Gericht sagt: Das ist richtig oder falsch.
Ein Sozial-Amt muss die Kosten für eine Assistenz-Wohnung bezahlen.
Das Sozial-Amt ist ein Amt vom Staat.
Es hilft Menschen in Not.
Eine Assistenz-Wohnung ist eine Wohnung für Pflege-Kräfte.
Pflege-Kräfte helfen Menschen mit Behinderung im Alltag.
Der Streit vor Gericht dauerte fast 9 Jahre.
Das ist ein wichtiger Erfolg für Menschen mit hohem Hilfe-Bedarf.
Hilfe-Bedarf bedeutet: Ein Mensch braucht Unterstützung von anderen Menschen.
Susanne Steffgen leitet eine Beratungs-Stelle in Nieder-Sachsen.
Eine Beratungs-Stelle ist ein Ort für Hilfe und Tipps.
Die Beratungs-Stelle gehört zum BSK.
BSK bedeutet: Bundes-Verband Selbst-Hilfe Körper-Behinderter.
Das ist ein Verein für Menschen mit Körper-Behinderung.
Körper-Behinderung bedeutet: Der Körper eines Menschen funktioniert nicht vollständig.
Susanne Steffgen freut sich sehr über das Urteil.
Sie sagt: Wer nicht aufgibt, kann am Ende gewinnen.
Mehr dazu könnt ihr hier lesen: Bericht auf der BSK-Internet-Seite

Foto: Sang Hyun Cho auf Pixabay
Oldenburg (kobinet) Das Sozialgericht Oldenburg hat nach Informationen des Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) ein Urteil mit Signalwirkung für Menschen mit hohem Assistenzbedarf gefällt: Nach fast neun Jahren Rechtsstreit wurde dort entschieden, dass ein Sozialamt die Kosten für eine zusätzliche Wohnung zur Unterbringung von Assistenzkräften in diesem Fall übernehmen muss. Für Susanne Steffgen, Leiterin der BSK-Kontaktstelle in Ganderkesee (Niedersachsen), ist das ein wichtiger Teilerfolg – und ein Beispiel dafür, dass sich ein langer Atem lohnen kann, wie es auf der Internetseite des BSK heißt.
Link zum Bericht von Jasmin Paul auf der Internetseite des BSK zur Entscheidung

Foto: Sang Hyun Cho auf Pixabay
Oldenburg (kobinet) Das Sozialgericht Oldenburg hat nach Informationen des Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) ein Urteil mit Signalwirkung für Menschen mit hohem Assistenzbedarf gefällt: Nach fast neun Jahren Rechtsstreit wurde dort entschieden, dass ein Sozialamt die Kosten für eine zusätzliche Wohnung zur Unterbringung von Assistenzkräften in diesem Fall übernehmen muss. Für Susanne Steffgen, Leiterin der BSK-Kontaktstelle in Ganderkesee (Niedersachsen), ist das ein wichtiger Teilerfolg – und ein Beispiel dafür, dass sich ein langer Atem lohnen kann, wie es auf der Internetseite des BSK heißt.
Link zum Bericht von Jasmin Paul auf der Internetseite des BSK zur Entscheidung




