BERLIN (kobinet)
Die Bundes-Regierung will Barriere-Freiheit verbessern.
Barriere-Freiheit bedeutet: Alle Menschen können etwas benutzen.
Niemand wird ausgeschlossen.
Das gilt für private und öffentliche Bereiche.
Privat bedeutet: Etwas gehört einer einzelnen Person oder Firma.
Öffentlich bedeutet: Etwas gehört allen Menschen.
Dafür gibt es einen neuen Gesetz-Entwurf.
Ein Gesetz-Entwurf ist ein Plan für ein neues Gesetz.
Der Plan ändert das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Dieses Gesetz hilft Menschen mit Behinderung.
Eine Behinderung macht manche Sachen schwierig.
Man braucht oft mehr Hilfe als andere Menschen.
Das Gesetz sorgt dafür, dass sie gleiche Rechte haben.
Der Bundes-Tag berät darüber in der nächsten Sitzungs-Woche.
In einer Sitzungs-Woche treffen sich die Mitglieder des Bundes-Tags.
Sie besprechen wichtige Themen.
Sie treffen Entscheidungen für alle Menschen in Deutschland.
Menschen mit Behinderungen sollen besseren Zugang bekommen.
Das gilt für Waren und Dienst-Leistungen von privaten Firmen.
Eine Dienst-Leistung ist eine Hilfe.
Jemand hilft dir bei etwas.
Zum Beispiel: Haare schneiden oder Auto reparieren.
Firmen sollen dabei nicht zu stark belastet werden.
Die Firmen sollen selbst Verantwortung übernehmen.
Verantwortung bedeutet: Du machst deine Aufgabe gut.
Du kümmerst dich selbst um Probleme.
Die Firmen sollen mit allen Beteiligten sprechen.
Beteiligte sind alle Menschen, die dabei sind.
Sie haben etwas mit dem Thema zu tun.
Die Firmen sollen gemeinsam Lösungen finden.
Es soll keine strengen Vor-schriften geben.
Den Gesetz-Entwurf kannst du hier lesen:
PDF ist ein Datei-Format.
Du brauchst ein Programm, um die Datei zu öffnen.

Foto: Irina Tischer
BERLIN (kobinet) Die Bundesregierung erklärt die Barrierefreiheit in Deutschland sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich umfassend verbessern zu wollen. Das ist das Ziel eines entsprechenden Gesetzenwurfes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes, welches zur Behandlung in der ersten Lesung für die nächste Sitzungswoche des Bundestages geplant ist. Der Gesetzentwurf verfolgt, wie es in der Information des Bundestages heißt, das Ziel für den privaten Bereich, den Zugang zu privaten Gütern und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen spürbar und nachhaltig zu verbessern, ohne dabei Unternehmen unverhältnismäßig stark zu belasten. "Statt detaillierter Barrierefreiheitsvorschriften setzt das Regelungskonzept auf Eigenverantwortung und Dialog der Beteiligten", so die Bundesregierung. Er entsprechenden Gesetzentwurf ist auf dieser Internetseite nachzulesen.

Foto: Irina Tischer
BERLIN (kobinet) Die Bundesregierung erklärt die Barrierefreiheit in Deutschland sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich umfassend verbessern zu wollen. Das ist das Ziel eines entsprechenden Gesetzenwurfes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes, welches zur Behandlung in der ersten Lesung für die nächste Sitzungswoche des Bundestages geplant ist. Der Gesetzentwurf verfolgt, wie es in der Information des Bundestages heißt, das Ziel für den privaten Bereich, den Zugang zu privaten Gütern und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen spürbar und nachhaltig zu verbessern, ohne dabei Unternehmen unverhältnismäßig stark zu belasten. "Statt detaillierter Barrierefreiheitsvorschriften setzt das Regelungskonzept auf Eigenverantwortung und Dialog der Beteiligten", so die Bundesregierung. Er entsprechenden Gesetzentwurf ist auf dieser Internetseite nachzulesen.




