Nürnberg (kobinet)
Dieses Jahr zu Ostern haben über 6.000 behinderte Menschen mehr Sorgen.
Im März 2026 waren 189.899 schwer-behinderte Menschen ohne Arbeit.
Im März 2025 waren es noch 183.795 schwer-behinderte Menschen.
Das sind über 6.000 Menschen mehr.
Die Bundes-Agentur für Arbeit hat diese Zahlen bekannt gegeben.
Die Bundes-Agentur für Arbeit hilft Menschen bei der Job-Suche.
Sie zahlt auch Geld an Menschen ohne Arbeit.
Die Lage für behinderte Menschen auf dem Arbeits-Markt ist schwerer als je zuvor.
Der Arbeits-Markt ist kein Ort, sondern eine Idee.
Die Idee zeigt, wie Menschen Arbeit suchen und finden.
Im März 2020 waren nur 157.523 schwer-behinderte Menschen ohne Arbeit.
Das waren über 30.000 weniger als heute.
Die Bundes-Regierung hat Reformen angekündigt.
Reformen sind Änderungen von Regeln oder Gesetzen.
Man macht etwas anders als vorher.
Viele behinderte Menschen glauben nicht daran.
Barriere-Freiheit bedeutet: Alle Menschen können einen Ort nutzen.
Niemand wird ausgeschlossen.
Der Bund will nur bestimmte Gebäude barriere-frei machen.
Das soll bis spätestens 2045 geschehen.
Nur die Teile, die alle Menschen nutzen, werden umgebaut.
Für Unternehmen soll es keine Pflicht zur Barriere-Freiheit geben.
Das steht in einem Gesetz-Entwurf der Bundes-Regierung.
Ein Gesetz-Entwurf ist ein Plan für ein neues Gesetz.
Politiker schreiben auf, welche Regeln sie machen wollen.
Der Gesetz-Entwurf betrifft das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz schützt die Rechte von behinderten Menschen.
Unternehmen müssen keine Maßnahmen umsetzen.
Maßnahmen sind Dinge, die man tut.
Man will damit etwas erreichen oder ändern.
Die Bundes-Regierung sagt: Es wäre zu viel für die Unternehmen.
Das wäre eine zu große Belastung für sie.
Belastung bedeutet: Etwas ist schwer.
Man muss viel aushalten oder viel bezahlen.
Über 300.000 behinderte Menschen arbeiten in Werk-Stätten.
Werk-Stätten sind besondere Orte für behinderte Menschen.
Dort bekommen sie Hilfe bei der Arbeit.
Sie verdienen dort durch-schnittlich etwa 230 Euro im Monat.
Durch-schnittlich bedeutet: nicht besonders viel und nicht besonders wenig.
Es ist das Mittel aus vielen Zahlen.
Der Mindest-Lohn in Deutschland ist viel höher.
Mindest-Lohn bedeutet: Das ist das wenigste Geld für Arbeit.
Weniger Geld darf es nicht sein.
Nur 0,35 Prozent der Menschen wechseln von der Werk-Statt in einen normalen Job.
Das Werk-Stätten-System soll reformiert werden.
Diese Reform wurde immer wieder verschoben.
Verschoben bedeutet: Etwas ist jetzt zu einer anderen Zeit.
Ein Termin ist auf einen anderen Tag verlegt worden.
Nun soll die Reform in der zweiten Hälfte dieses Jahres kommen.

Foto: BA
Nürnberg (kobinet) Über 6.000 behinderte Menschen dürften sich dieses Jahr zu Ostern mehr Sorgen machen als vor einem Jahr. Denn die Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen hat im Vergleich zum März 2025, als noch 183.795 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet waren, um über 6.000 behinderte Menschen zugenommen. Die Bundesagentur für Arbeit vermeldete dieser Tage, dass im März 2026 189.899 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet waren. Nach zwei Monaten mit mehr als 190.000 ist die Zahl nun zwar wieder unter diese Marke gesunken, aber im Langzeitvergleich gestaltet sich die Situation für behinderte Menschen auf dem Arbeitsmarkt schwieriger denn je. Beim Start der Corona-Krise im März 2020 waren vergleichsweise lediglich 157.523 schwerbehinderte Arbeitslose gemeldet, also über 30.000 weniger als derzeit.
Von den angekündigten Reformen der Bundesregierung versprechen sich viele behinderte Menschen wenig für die Verbesserung ihrer Beschäftigungssituation. Wenn nicht einmal der Bund seine Arbeitsstätten konsequent barrierefrei gestalten will, in dem dieser nur die Gebäudeteile, die von der Öffentlichkeit genutzt werden, bis spätestens 2045 barrierefrei umgestalten will, was soll dann von Arbeitgeber*innen erwartet werden? Unternehmen werden im Gesetzentwurf der Bundesregierung für Änderungen des Behindertengleichstellungsgesetz sogar von jeglichen Maßnahmen zur Barrierefreiheit und sogar für angemessene Vorkehrungen ausgenommen, weil dies als „unverhältnismäßige und unbillige Belastung“ für diese vom Gesetzgeber definiert werden.
Was die Reform des Werkstättensystems anbelangt, wo über 300.000 behinderte Menschen weit unter dem Mindestlohn für durchschnittlich ca. 230 Euro im Monat arbeiten und mit einer Vermittlungsquote von 0,35 Prozent kaum Chancen auf einen Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt haben, sind auch keine Sterne am Reformhimmel der Bundesregierung. Eine solche Reform wurde immer wieder verschoben und soll nun wohl im zweiten Teil dieses Jahres erfolgen. Bereits in der Zeit der Ampelregierung wurde diese Reform so lange geschoben, bis die Ampelregierung zerbrach.

Foto: BA
Nürnberg (kobinet) Über 6.000 behinderte Menschen dürften sich dieses Jahr zu Ostern mehr Sorgen machen als vor einem Jahr. Denn die Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen hat im Vergleich zum März 2025, als noch 183.795 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet waren, um über 6.000 behinderte Menschen zugenommen. Die Bundesagentur für Arbeit vermeldete dieser Tage, dass im März 2026 189.899 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet waren. Nach zwei Monaten mit mehr als 190.000 ist die Zahl nun zwar wieder unter diese Marke gesunken, aber im Langzeitvergleich gestaltet sich die Situation für behinderte Menschen auf dem Arbeitsmarkt schwieriger denn je. Beim Start der Corona-Krise im März 2020 waren vergleichsweise lediglich 157.523 schwerbehinderte Arbeitslose gemeldet, also über 30.000 weniger als derzeit.
Von den angekündigten Reformen der Bundesregierung versprechen sich viele behinderte Menschen wenig für die Verbesserung ihrer Beschäftigungssituation. Wenn nicht einmal der Bund seine Arbeitsstätten konsequent barrierefrei gestalten will, in dem dieser nur die Gebäudeteile, die von der Öffentlichkeit genutzt werden, bis spätestens 2045 barrierefrei umgestalten will, was soll dann von Arbeitgeber*innen erwartet werden? Unternehmen werden im Gesetzentwurf der Bundesregierung für Änderungen des Behindertengleichstellungsgesetz sogar von jeglichen Maßnahmen zur Barrierefreiheit und sogar für angemessene Vorkehrungen ausgenommen, weil dies als „unverhältnismäßige und unbillige Belastung“ für diese vom Gesetzgeber definiert werden.
Was die Reform des Werkstättensystems anbelangt, wo über 300.000 behinderte Menschen weit unter dem Mindestlohn für durchschnittlich ca. 230 Euro im Monat arbeiten und mit einer Vermittlungsquote von 0,35 Prozent kaum Chancen auf einen Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt haben, sind auch keine Sterne am Reformhimmel der Bundesregierung. Eine solche Reform wurde immer wieder verschoben und soll nun wohl im zweiten Teil dieses Jahres erfolgen. Bereits in der Zeit der Ampelregierung wurde diese Reform so lange geschoben, bis die Ampelregierung zerbrach.




