BERLIN (kobinet)
Die Bundes-Agentur für Arbeit hat neue Zahlen veröffentlicht.
Die Bundes-Agentur für Arbeit hilft Menschen bei der Job-Suche.
Sie zahlt auch Geld an Menschen ohne Arbeit.
Die Zahlen zeigen: Wie viele schwer-behinderte Menschen arbeiten?
Die Zahlen sind aus dem Jahr 2024.
In Deutschland gibt es 180.705 Arbeit-Geber mit Beschäftigungs-Pflicht.
Beschäftigungs-Pflicht ist ein Gesetz.
Es sagt: Bestimmte Firmen müssen schwer-behinderte Menschen einstellen.
Nur 39 Prozent dieser Arbeit-Geber erfüllten diese Pflicht vollständig.
39 Prozent bedeutet: fast 4 von 10 Arbeit-Gebern.
36 Prozent erfüllten die Pflicht nur zum Teil.
Mehr als jedes 4. Unternehmen hatte keinen einzigen schwer-behinderten Menschen.
Besonders kleine Unternehmen hatten oft keine schwer-behinderten Menschen.
Bei kleinen Unternehmen mit 20 bis 39 Arbeits-Plätzen waren es 42 Prozent.
Insgesamt arbeiteten 1,1 Millionen schwer-behinderte oder gleich-gestellte Personen.
Gleich-gestellte Personen haben eine leichte Behinderung.
Sie bekommen die gleichen Rechte wie Menschen mit einer anerkannten Behinderung.
Die Beschäftigungs-Quote lag bei 4,7 Prozent bei großen Arbeit-Gebern.
Die Beschäftigungs-Quote zeigt: Wie viele Menschen mit Behinderung arbeiten in einer Firma?
Öffentliche Arbeit-Geber beschäftigten mehr schwer-behinderte Menschen.
Öffentliche Arbeit-Geber sind Stellen vom Staat. Zum Beispiel: Schulen oder Behörden.
Ihr Anteil lag bei 6,1 Prozent.
Private Unternehmen lagen nur bei 4,2 Prozent.
Das zeigt: Private Unternehmen beschäftigen noch zu wenige schwer-behinderte Menschen.
REHADAT ist eine Internet-Seite für Menschen mit Behinderung.
REHADAT informiert über Hilfen und gute Beispiele aus der Praxis.
Hilfen können Geld sein oder Unterstützung bei der Arbeit.
REHADAT informiert auch über Hilfs-Mittel und Regeln vom Staat.
Hilfs-Mittel sind Werkzeuge oder Geräte. Sie machen die Arbeit leichter.
Andrea Kurtenacker leitet das Projekt REHADAT.
Sie sagt: Schwer-behinderte Menschen sind noch nicht selbst-verständlich Teil der Arbeits-Welt.
Viele Betriebe wollen ihre Aufgabe ernst nehmen.
Aber viele Betriebe wissen nicht genau, wie sie das tun sollen.
REHADAT bietet verlässliche Informationen für genau diese Betriebe an.

Foto: REHADAT
BERLIN (kobinet) Die Bundesagentur für Arbeit hat die Beschäftigtenstatistik schwerbehinderter Menschen für das Jahr 2024 veröffentlicht. Die aktuellen Zahlen zeigen nach Einschätzung von REHADAT: Trotz gesetzlicher Verpflichtung bleibt die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen hinter den Vorgaben zurück. Die Einführung eines erhöhten Staffelbetrags in 2024 zeigt bisher keine Wirkung, die Zahlen verharren auf Vorjahresniveau. Demnach gab es 2024 in Deutschland 180.705 beschäftigungspflichtige Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Nur 39 Prozent von ihnen erfüllten ihre gesetzliche Beschäftigungspflicht vollständig. 36 Prozent kamen dieser Pflicht lediglich teilweise nach, während mehr als jedes vierte Unternehmen keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigte.
Vor allem bei den kleinen Unternehmen (20 bis 39 Arbeitsplätze) lag die Nicht-Beschäftigung besonders hoch – nämlich bei 42 Prozent. Insgesamt waren 1,1 Mio. schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Personen beschäftigt. Die Beschäftigungsquote lag bei den Arbeitgebern mit 60 und mehr Arbeitsplätzen bei 4,7 Prozent. Besonders deutlich war die Lücke in der Privatwirtschaft (4,2 Prozent), während öffentliche Arbeitgeber mit 6,1 Prozent die Vorgaben im Durchschnitt übertrafen.
Die Statistik liefert wichtige Kennzahlen, macht aber auch deutlich: Zwischen gesetzlichen Anforderungen und betrieblicher Praxis besteht weiterhin eine spürbare Umsetzungslücke. Viele Unternehmen stehen vor konkreten Fragen – etwa zur Arbeitsgestaltung, zu Förderung oder zu rechtlichen Rahmenbedingungen. Hier setzt REHADAT an. Als bundesweites, umfassendes und zentrales Internetportal zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen informiert REHADAT auf vielfältige Weise z. B. über Fördermöglichkeiten, gute Praxisbeispiele, Hilfsmittel und Arbeitshilfen, Urteile und Ansprechstellen.
„Die Statistik bestätigt, dass die berufliche Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung noch nicht selbstverständlich in der Arbeitswelt angekommen ist“, sagt Andrea Kurtenacker, Projektleiterin von REHADAT. „Viele Betriebe wollen ihrer Verantwortung gerecht werden, stoßen aber in der Umsetzung auf Unsicherheiten. Genau hier braucht es niedrigschwellige und verlässliche Informationen, die jederzeit zur Verfügung stehen.“

Foto: REHADAT
BERLIN (kobinet) Die Bundesagentur für Arbeit hat die Beschäftigtenstatistik schwerbehinderter Menschen für das Jahr 2024 veröffentlicht. Die aktuellen Zahlen zeigen nach Einschätzung von REHADAT: Trotz gesetzlicher Verpflichtung bleibt die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen hinter den Vorgaben zurück. Die Einführung eines erhöhten Staffelbetrags in 2024 zeigt bisher keine Wirkung, die Zahlen verharren auf Vorjahresniveau. Demnach gab es 2024 in Deutschland 180.705 beschäftigungspflichtige Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Nur 39 Prozent von ihnen erfüllten ihre gesetzliche Beschäftigungspflicht vollständig. 36 Prozent kamen dieser Pflicht lediglich teilweise nach, während mehr als jedes vierte Unternehmen keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigte.
Vor allem bei den kleinen Unternehmen (20 bis 39 Arbeitsplätze) lag die Nicht-Beschäftigung besonders hoch – nämlich bei 42 Prozent. Insgesamt waren 1,1 Mio. schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Personen beschäftigt. Die Beschäftigungsquote lag bei den Arbeitgebern mit 60 und mehr Arbeitsplätzen bei 4,7 Prozent. Besonders deutlich war die Lücke in der Privatwirtschaft (4,2 Prozent), während öffentliche Arbeitgeber mit 6,1 Prozent die Vorgaben im Durchschnitt übertrafen.
Die Statistik liefert wichtige Kennzahlen, macht aber auch deutlich: Zwischen gesetzlichen Anforderungen und betrieblicher Praxis besteht weiterhin eine spürbare Umsetzungslücke. Viele Unternehmen stehen vor konkreten Fragen – etwa zur Arbeitsgestaltung, zu Förderung oder zu rechtlichen Rahmenbedingungen. Hier setzt REHADAT an. Als bundesweites, umfassendes und zentrales Internetportal zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen informiert REHADAT auf vielfältige Weise z. B. über Fördermöglichkeiten, gute Praxisbeispiele, Hilfsmittel und Arbeitshilfen, Urteile und Ansprechstellen.
„Die Statistik bestätigt, dass die berufliche Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung noch nicht selbstverständlich in der Arbeitswelt angekommen ist“, sagt Andrea Kurtenacker, Projektleiterin von REHADAT. „Viele Betriebe wollen ihrer Verantwortung gerecht werden, stoßen aber in der Umsetzung auf Unsicherheiten. Genau hier braucht es niedrigschwellige und verlässliche Informationen, die jederzeit zur Verfügung stehen.“




