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Inklusionsscheck geht in die nächste Runde

Flagge Bundesland Nordrhein-Westfalen
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Foto: Gemeinfrei, public domain

DÜSSELDORF (kobinet) Das Programm "Inklusionsscheck NRW" des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird auch im Jahr 2026 fortgeführt. Mit ihm fördert die Landesregierung Projekte von und für Menschen mit Behinderungen und deren Teilhabe mit 500.000 Euro jährlich. Ab sofort können gemeinnützige Organisationen, Vereine und Initiativen wieder eine Förderung in Höhe von 2.000 Euro beantragen. Die Anträge können bis zum 30. September online gestellt werden.

Im Jahr 2025 stieg die Beliebtheit des Inklusionsschecks weiter an. Mehr als 400 Projekte haben eine Förderung erhalten. Das Sozialministerium hat 406 Schecks mit einem Gesamtvolumen von 812.000 Euro bewilligt – so viele wie noch nie seit Einführung im Jahr 2019. Von inklusiven Freizeitaktivitäten bis hin zu barrierefreien Bildungsangeboten haben zahlreiche Organisationen innovative Ansätze für ein gemeinsames Miteinander entwickelt.

Ob bei einer Sportveranstaltung für Menschen mit und ohne Behinderung oder bei einem inklusiven Kulturprojekt – beim Inklusionsscheck geht es darum, Ideen umzusetzen, die das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen voranbringen. So sind beispielsweise Anschaffungen oder bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit oder personelle Unterstützung zur barrierefreien Kommunikation förderfähig. Voraussetzung für eine Bewilligung der Förderung ist, dass sich die Aktivitäten an einen möglichst großen Personenkreis richten und die finanzielle Unterstützung gezielt für die inklusive Ausgestaltung des Angebots eingesetzt wird. Außerdem müssen die Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen stattfinden und noch im selben Jahr durchgeführt werden.

Der Inklusionsscheck kann ab sofort in einem unkomplizierten Verfahren über diese Internet-Seite beantragt werden.