DÜSSELDORF (kobinet)
Das Programm heißt Inklusions-Scheck NRW.
Ein Inklusions-Scheck ist ein Gut-Schein.
Mit dem Gut-Schein bezahlt man Hilfe für Menschen mit Behinderung.
Inklusion bedeutet: Alle Menschen sind mit dabei.
Jeder Mensch gehört dazu.
Das Programm gibt Geld für Projekte.
Die Projekte helfen Menschen mit Behinderungen.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales macht das Programm.
Ein Ministerium ist ein wichtiges Amt.
Es kümmert sich um bestimmte Aufgaben für das Land.
Das Programm läuft auch im Jahr 2026 weiter.
Gemeinnützige Organisationen können Geld beantragen.
Gemeinnützige Organisationen sind Vereine und Gruppen.
Sie helfen anderen Menschen.
Sie verdienen damit kein Geld für sich selbst.
Sie können 2.000 Euro bekommen.
Der Antrag muss bis zum 30. September gestellt werden.
Ein Antrag ist ein Formular mit Fragen.
Du füllst es aus und bittest um etwas.
Den Antrag stellt ihr online im Internet.
Im Jahr 2025 bekamen mehr als 400 Projekte Geld.
Das war so viel wie noch nie.
Das Sozial-Ministerium zahlte insgesamt 812.000 Euro aus.
Das Sozial-Ministerium ist ein Amt vom Land.
Es kümmert sich um Menschen mit Behinderung.
Die Projekte halfen bei Freizeit und Bildung.
Barriere-Freiheit bedeutet: Alle Menschen können überall mitmachen.
Niemand wird ausgeschlossen.
Gefördert werden zum Beispiel Sport-Veranstaltungen für alle Menschen.
Oder Kultur-Projekte für Menschen mit und ohne Behinderung.
Auch neue Geräte und Umbauten können gefördert werden.
Bei einem Umbau wird ein Gebäude verändert.
Zum Beispiel werden Türen breiter gemacht.
Umbauten für mehr Barriere-Freiheit sind zum Beispiel Rampen.
Auch Hilfe bei barriere-freier Kommunikation ist möglich.
Kommunikation bedeutet: Menschen tauschen Informationen aus.
Zum Beispiel durch Sprechen.
Es gibt Regeln für die Förderung.
Förderung bedeutet: Jemand bekommt Geld oder Hilfe für ein Projekt.
Das Projekt muss vielen Menschen helfen.
Das Geld muss für Inklusion genutzt werden.
Das Projekt muss in Nord-Rhein-Westfalen stattfinden.
Das Projekt muss noch im selben Jahr fertig sein.
Den Antrag stellt ihr einfach online.
Die Internet-Seite dafür ist: www.mags.nrw/inklusionsscheck

Foto: Gemeinfrei, public domain
DÜSSELDORF (kobinet) Das Programm "Inklusionsscheck NRW" des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird auch im Jahr 2026 fortgeführt. Mit ihm fördert die Landesregierung Projekte von und für Menschen mit Behinderungen und deren Teilhabe mit 500.000 Euro jährlich. Ab sofort können gemeinnützige Organisationen, Vereine und Initiativen wieder eine Förderung in Höhe von 2.000 Euro beantragen. Die Anträge können bis zum 30. September online gestellt werden.
Im Jahr 2025 stieg die Beliebtheit des Inklusionsschecks weiter an. Mehr als 400 Projekte haben eine Förderung erhalten. Das Sozialministerium hat 406 Schecks mit einem Gesamtvolumen von 812.000 Euro bewilligt – so viele wie noch nie seit Einführung im Jahr 2019. Von inklusiven Freizeitaktivitäten bis hin zu barrierefreien Bildungsangeboten haben zahlreiche Organisationen innovative Ansätze für ein gemeinsames Miteinander entwickelt.
Ob bei einer Sportveranstaltung für Menschen mit und ohne Behinderung oder bei einem inklusiven Kulturprojekt – beim Inklusionsscheck geht es darum, Ideen umzusetzen, die das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen voranbringen. So sind beispielsweise Anschaffungen oder bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit oder personelle Unterstützung zur barrierefreien Kommunikation förderfähig. Voraussetzung für eine Bewilligung der Förderung ist, dass sich die Aktivitäten an einen möglichst großen Personenkreis richten und die finanzielle Unterstützung gezielt für die inklusive Ausgestaltung des Angebots eingesetzt wird. Außerdem müssen die Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen stattfinden und noch im selben Jahr durchgeführt werden.
Der Inklusionsscheck kann ab sofort in einem unkomplizierten Verfahren über diese Internet-Seite beantragt werden.

Foto: Gemeinfrei, public domain
DÜSSELDORF (kobinet) Das Programm "Inklusionsscheck NRW" des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird auch im Jahr 2026 fortgeführt. Mit ihm fördert die Landesregierung Projekte von und für Menschen mit Behinderungen und deren Teilhabe mit 500.000 Euro jährlich. Ab sofort können gemeinnützige Organisationen, Vereine und Initiativen wieder eine Förderung in Höhe von 2.000 Euro beantragen. Die Anträge können bis zum 30. September online gestellt werden.
Im Jahr 2025 stieg die Beliebtheit des Inklusionsschecks weiter an. Mehr als 400 Projekte haben eine Förderung erhalten. Das Sozialministerium hat 406 Schecks mit einem Gesamtvolumen von 812.000 Euro bewilligt – so viele wie noch nie seit Einführung im Jahr 2019. Von inklusiven Freizeitaktivitäten bis hin zu barrierefreien Bildungsangeboten haben zahlreiche Organisationen innovative Ansätze für ein gemeinsames Miteinander entwickelt.
Ob bei einer Sportveranstaltung für Menschen mit und ohne Behinderung oder bei einem inklusiven Kulturprojekt – beim Inklusionsscheck geht es darum, Ideen umzusetzen, die das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen voranbringen. So sind beispielsweise Anschaffungen oder bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit oder personelle Unterstützung zur barrierefreien Kommunikation förderfähig. Voraussetzung für eine Bewilligung der Förderung ist, dass sich die Aktivitäten an einen möglichst großen Personenkreis richten und die finanzielle Unterstützung gezielt für die inklusive Ausgestaltung des Angebots eingesetzt wird. Außerdem müssen die Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen stattfinden und noch im selben Jahr durchgeführt werden.
Der Inklusionsscheck kann ab sofort in einem unkomplizierten Verfahren über diese Internet-Seite beantragt werden.




