Berlin (kobinet)
Der Sozial-Verband VdK fordert Verbesserungen.
Es geht um das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Dieses Gesetz sichert gleiche Rechte für Menschen mit Behinderung.
Das Kabinett berät am 1. April 2026 darüber.
Das Kabinett sind die Minister und Ministerinnen der Regierung.
Der VdK will das Gesetz deutlich besser machen.
VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt dazu:
Das Gesetz wurde bereits 2022 geprüft.
Die Ergebnisse liegen vor.
Weitere Warte-Zeit ist nicht in Ordnung.
Millionen Menschen brauchen Barriere-Freiheit.
Barriere-Freiheit bedeutet: Alle können überall mitmachen.
Der VdK kritisiert mehrere Punkte im Gesetz-Entwurf.
Ein Gesetz-Entwurf ist ein Plan für ein neues Gesetz.
Punkt 1: Unternehmen sollen ohne Prüfung geschützt sein.
Das lehnt der VdK ab.
Jeder Fall muss einzeln geprüft werden.
Punkt 2: Es soll eine Frist von 4 Monaten geben.
Eine Frist ist ein Termin.
Bis zu diesem Termin muss etwas erledigt sein.
In dieser Zeit sollen Menschen mit Behinderung klagen.
Der VdK findet diese Frist zu kurz.
Mehr Zeit hilft, Streit ohne Gericht zu lösen.
Punkt 3: Der Entwurf enthält keine Beweislast-Erleichterung.
Beweislast-Erleichterung bedeutet: Betroffene müssen weniger beweisen.
Diskriminierung durch Barrieren ist oft schwer zu beweisen.
Diskriminierung bedeutet: Jemand wird ungerecht behandelt.
Die Person wird schlechter behandelt als andere Menschen.
Der VdK fordert eine Beweislast-Erleichterung im Gesetz.
Punkt 4: Gerichte dürfen nur Verstöße feststellen.
Verstöße bedeutet: Jemand hält sich nicht an Regeln.
Das reicht dem VdK nicht.
Unternehmen müssen auch Barrieren beseitigen.
Barrieren beseitigen bedeutet: Hindernisse werden weggemacht.
Sonst ignorieren Unternehmen das Gesetz.
Punkt 5: Unternehmen können Benachteiligung leicht begründen.
Benachteiligung bedeutet: Jemand wird schlechter behandelt.
Das widerspricht der UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist ein wichtiger Vertrag.
Er schützt die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Deutschland muss diese Rechte besser schützen.
Verena Bentele sagt zum Schluss:
Abgeordnete sind die gewählten Vertreter im Parlament.
Das Parlament ist die Versammlung, die Gesetze macht.
Die Abgeordneten müssen das Gesetz jetzt verbessern.

Foto: VdK Deutschland
Berlin (kobinet) Der Sozialverband VdK fordert, den aktuellen Entwurf des Behindertengleichstellungsgesetzes im weiteren Gesetzgebungsverfahren deutlich zu verbessern. Anlass ist die Beratung im Kabinett am 1. April 2026. Wie auch der Bundesrat bezweifelt der VdK die Wirksamkeit der vorgesehenen Regelungen zu angemessenen Vorkehrungen. Anders als der Bundesrat lehnt der VdK jedoch eine erneute Evaluation ab. VdK-Präsidentin Verena Bentele betonte: "Das Gesetz ist bereits 2022 umfassend geprüft und bewertet worden. Die Ergebnisse und die Empfehlungen liegen auf dem Tisch. Weitere Verzögerungen sind für die Millionen Menschen, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind, nicht hinnehmbar. Die Schwächen des aktuellen Gesetzentwurfs müssen jetzt im parlamentarischen Verfahren konkret korrigiert werden."
Kritisch sieht der VdK insbesondere mehrere Regelungen im Entwurf:
Künftig soll pauschal gelten, dass bauliche Veränderungen sowie Anpassungen von Gütern und Dienstleistungen für Unternehmen eine unverhältnismäßige und unbillige Belastung darstellen. „Das widerspricht dem Konzept der angemessenen Vorkehrungen. Entscheidend ist, dass immer im Einzelfall geprüft werden muss, ob eine Maßnahme verhältnismäßig und zumutbar ist“, so Bentele.
Auch eine neu vorgesehene Ausschlussfrist von vier Monaten für Ansprüche auf Beseitigung von Barrieren lehnt der VdK ab. „Betroffene brauchen Zeit, um sich zu beraten und angemessen auf Diskriminierung zu reagieren. Zu kurze Fristen setzen sie unter Druck – längere Fristen ermöglichen außergerichtliche Lösungen“, sagt Bentele. In dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf ist keine Beweislasterleichterung verankert, das erschwert das Leben benachteiligter Personen unverhältnismäßig. „Diskriminierung durch Barrieren ist oft schwer nachweisbar. Deshalb muss eine Beweislasterleichterung dringend aufgenommen werden“, fordert Bentele.
Nach dem Gesetzentwurf sollen Gerichte bei Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot künftig lediglich den Rechtsverstoß feststellen können. „Eine bloße Feststellung reicht nicht aus. Ohne Ansprüche auf Beseitigung und Unterlassung wäre das ein Freibrief für Unternehmen, gesetzliche Verpflichtungen zur Barrierefreiheit zu ignorieren“, kritisiert die VdK-Präsidentin.
Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, dass private Unternehmen unmittelbare Benachteiligungen bereits durch einen einfachen sachlichen Grund rechtfertigen können. Dies steht aus Sicht des VdK im Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention: Sie verpflichtet Deutschland dazu, wirksamen Schutz vor Diskriminierung zu gewährleisten und Barrieren konsequent abzubauen.
„Die Abgeordneten sind jetzt gefordert, das Gesetz entscheidend zu verbessern“, erklärte Verena Bentele.

Foto: VdK Deutschland
Berlin (kobinet) Der Sozialverband VdK fordert, den aktuellen Entwurf des Behindertengleichstellungsgesetzes im weiteren Gesetzgebungsverfahren deutlich zu verbessern. Anlass ist die Beratung im Kabinett am 1. April 2026. Wie auch der Bundesrat bezweifelt der VdK die Wirksamkeit der vorgesehenen Regelungen zu angemessenen Vorkehrungen. Anders als der Bundesrat lehnt der VdK jedoch eine erneute Evaluation ab. VdK-Präsidentin Verena Bentele betonte: "Das Gesetz ist bereits 2022 umfassend geprüft und bewertet worden. Die Ergebnisse und die Empfehlungen liegen auf dem Tisch. Weitere Verzögerungen sind für die Millionen Menschen, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind, nicht hinnehmbar. Die Schwächen des aktuellen Gesetzentwurfs müssen jetzt im parlamentarischen Verfahren konkret korrigiert werden."
Kritisch sieht der VdK insbesondere mehrere Regelungen im Entwurf:
Künftig soll pauschal gelten, dass bauliche Veränderungen sowie Anpassungen von Gütern und Dienstleistungen für Unternehmen eine unverhältnismäßige und unbillige Belastung darstellen. „Das widerspricht dem Konzept der angemessenen Vorkehrungen. Entscheidend ist, dass immer im Einzelfall geprüft werden muss, ob eine Maßnahme verhältnismäßig und zumutbar ist“, so Bentele.
Auch eine neu vorgesehene Ausschlussfrist von vier Monaten für Ansprüche auf Beseitigung von Barrieren lehnt der VdK ab. „Betroffene brauchen Zeit, um sich zu beraten und angemessen auf Diskriminierung zu reagieren. Zu kurze Fristen setzen sie unter Druck – längere Fristen ermöglichen außergerichtliche Lösungen“, sagt Bentele. In dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf ist keine Beweislasterleichterung verankert, das erschwert das Leben benachteiligter Personen unverhältnismäßig. „Diskriminierung durch Barrieren ist oft schwer nachweisbar. Deshalb muss eine Beweislasterleichterung dringend aufgenommen werden“, fordert Bentele.
Nach dem Gesetzentwurf sollen Gerichte bei Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot künftig lediglich den Rechtsverstoß feststellen können. „Eine bloße Feststellung reicht nicht aus. Ohne Ansprüche auf Beseitigung und Unterlassung wäre das ein Freibrief für Unternehmen, gesetzliche Verpflichtungen zur Barrierefreiheit zu ignorieren“, kritisiert die VdK-Präsidentin.
Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, dass private Unternehmen unmittelbare Benachteiligungen bereits durch einen einfachen sachlichen Grund rechtfertigen können. Dies steht aus Sicht des VdK im Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention: Sie verpflichtet Deutschland dazu, wirksamen Schutz vor Diskriminierung zu gewährleisten und Barrieren konsequent abzubauen.
„Die Abgeordneten sind jetzt gefordert, das Gesetz entscheidend zu verbessern“, erklärte Verena Bentele.




