Foto: Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe (kobinet) Das Bundesverfassungsgericht macht in einer Presseinformation auf die Urteilsverkündung in Sachen „ärztliche Zwangsmaßnahmen“ am Dienstag, den 26. November 2024 um 10.00 Uhr aufmerksam. Damit wird der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 16. Juli 2024 (siehe Pressemitteilung Nr. 51/2024 vom 12. Juni 2024) im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schlossbezirk 3, in 76131 Karlsruhe sein Urteil zu einem nicht nur primär für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen bedeutsamen Thema verkünden.






