
Foto: Ralph Milewski
Kiel (kobinet) Derzeit verdichten sich Gerüchte, dass in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe ernsthaft erwogen wird, den Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget nach § 29 SGB IX wieder in eine Ermessensleistung umzuwandeln – also von „muss bewilligt werden“ zurück zu „kann bewilligt werden“. Offizielle Begründungen gibt es bislang nicht, doch es ist zu erwarten, dass erneut die bekannten Schlagworte „Kostendämpfung“ und „Entbürokratisierung“ bemüht werden. Für Menschen mit Behinderungen wäre das ein massiver Eingriff in ihre Selbstbestimmung. So heißt es in einem Positionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget, auf die Heiner Popken vom Zentrum für Selbstbestimmtes Leben Norddeutschland (ZSL Nord) den kobinet-nachrichten mitteilte.







































