Bad Segeberg (kobinet)
Sascha Lang wohnt in Bad Segeberg.
Bad Segeberg ist in Schleswig-Holstein.
Sascha Lang ist blind.
Er hat einen Brief bekommen.
In dem Brief steht: Er muss Geld zahlen.
Das Geld ist für Radio und Fernsehen.
Sascha Lang findet das nicht fair.
Blinde Menschen in Berlin müssen kein Geld zahlen.
Sascha Lang muss aber Geld zahlen.
Das findet er ungerecht.
Deshalb hat er Widerspruch gemacht.
Widerspruch bedeutet: Eine Gruppe ist gegen die Regierung.
Sie hat eine andere Meinung.
Sascha Lang schreibt in seinem Widerspruch:
In Berlin bekommen blinde Menschen Blinden-Geld.
Blinden-Geld ist Geld vom Staat.
Menschen bekommen dieses Geld.
Sie können nicht sehen.
Das Geld hilft ihnen im Leben.
Blinde Menschen in Berlin müssen dann kein Geld zahlen.
Das Geld ist für Radio und Fernsehen.
In Schleswig-Holstein ist das anders.
Dort müssen blinde Menschen weniger Geld zahlen.
Aber sie müssen trotzdem Geld zahlen.
Das bedeutet:
2 blinde Menschen haben die gleichen Bedingungen.
Aber sie werden unterschiedlich behandelt.
Das liegt nur am Wohn-Ort.
Sascha Lang erklärt auch die Gesetze.
Es gibt einen wichtigen Vertrag.
Der Vertrag heißt: Rundfunk-Beitrags-Staats-Vertrag.
Alle Bundes-Länder haben den Vertrag gemacht.
Der Vertrag regelt die Geld-Zahlung.
Deshalb gibt es Unterschiede zwischen den Bundes-Ländern.
Das Grund-Gesetz ist das wichtigste Gesetz in Deutschland.
Artikel 3 vom Grund-Gesetz sagt:
Menschen mit Behinderung dürfen nicht benachteiligt werden.
Benachteiligung bedeutet: Jemand wird schlechter behandelt.
Das ist unfair.
Die unterschiedliche Behandlung ist eine Benachteiligung.
Es gibt einen wichtigen Vertrag von vielen Ländern.
Der Vertrag heißt: UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Deutschland hat den Vertrag auch unterschrieben.
Der Vertrag verbietet das auch.
Artikel 5 sagt: Menschen mit Behinderung dürfen nicht diskriminiert werden.
Diskriminierung bedeutet: Menschen werden schlecht behandelt.
Das ist unfair.
Sascha Lang fordert deshalb:
Der Bescheid soll geändert werden.
Ein Bescheid ist ein Brief mit einer Entscheidung.
Den Brief schickt ein Amt oder ein Gericht.
Er soll komplett befreit werden.
Er soll kein Geld zahlen für Radio und Fernsehen.
So wie es in Berlin auch gemacht wird.

Foto: IGEL-Media
Bad Segeberg (kobinet) Sascha Lang aus Bad Segeberg in Schleswig-Holstein ist blind und fühlt sich angesichts eines Bescheids über die Rundfunk- und Fernsehgebühren gegenüber blinden Menschen in Berlin benachteiligt, die keine Gebühren zahlen müssen. Deshalb hat er einen entsprechenden Widerspruch eingelegt. "In Berlin werden blinde Menschen auch dann vollständig vom Rundfunkbeitrag befreit, wenn sie lediglich Blindengeld, jedoch keine Blindenhilfe oder weitere Sozialleistungen erhalten. In Schleswig-Holstein hingegen wird unter denselben Voraussetzungen nur eine Ermäßigung gewährt", schreibt er in seinem Widerspruch. "Dies bedeutet, dass zwei blinde Menschen mit identischen Voraussetzungen unterschiedlich behandelt werden – allein aufgrund ihres Wohnortes."
Zur rechtlichen Bewertung führt Sascha Lang in seinem Widerspruch an:
– Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) wird durch die Länder umgesetzt. Dadurch kommt es zu Unterschieden zwischen den Bundesländern.
– Der Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz verbietet jedoch eine Benachteiligung wegen Behinderung. Die unterschiedliche Behandlung zwischen Berlin und Schleswig-Holstein stellt eine solche Benachteiligung dar.
– Zudem widerspricht diese Praxis dem Diskriminierungsverbot der UN-Behindertenrechtskonvention (Art. 5).
Die Forderung von Sascha Lang lautet: „Ich fordere daher, den Bescheid zu korrigieren und mir die vollständige Befreiung vom Rundfunkbeitrag zu gewähren – analog zu der in Berlin bestehenden Praxis.

Foto: IGEL-Media
Bad Segeberg (kobinet) Sascha Lang aus Bad Segeberg in Schleswig-Holstein ist blind und fühlt sich angesichts eines Bescheids über die Rundfunk- und Fernsehgebühren gegenüber blinden Menschen in Berlin benachteiligt, die keine Gebühren zahlen müssen. Deshalb hat er einen entsprechenden Widerspruch eingelegt. "In Berlin werden blinde Menschen auch dann vollständig vom Rundfunkbeitrag befreit, wenn sie lediglich Blindengeld, jedoch keine Blindenhilfe oder weitere Sozialleistungen erhalten. In Schleswig-Holstein hingegen wird unter denselben Voraussetzungen nur eine Ermäßigung gewährt", schreibt er in seinem Widerspruch. "Dies bedeutet, dass zwei blinde Menschen mit identischen Voraussetzungen unterschiedlich behandelt werden – allein aufgrund ihres Wohnortes."
Zur rechtlichen Bewertung führt Sascha Lang in seinem Widerspruch an:
– Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) wird durch die Länder umgesetzt. Dadurch kommt es zu Unterschieden zwischen den Bundesländern.
– Der Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz verbietet jedoch eine Benachteiligung wegen Behinderung. Die unterschiedliche Behandlung zwischen Berlin und Schleswig-Holstein stellt eine solche Benachteiligung dar.
– Zudem widerspricht diese Praxis dem Diskriminierungsverbot der UN-Behindertenrechtskonvention (Art. 5).
Die Forderung von Sascha Lang lautet: „Ich fordere daher, den Bescheid zu korrigieren und mir die vollständige Befreiung vom Rundfunkbeitrag zu gewähren – analog zu der in Berlin bestehenden Praxis.




