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Widerspruch wegen Ungleichbehandlung bei Rundfunkgebühren

Sascha Lang
Sascha Lang
Foto: IGEL-Media

Bad Segeberg (kobinet) Sascha Lang aus Bad Segeberg in Schleswig-Holstein ist blind und fühlt sich angesichts eines Bescheids über die Rundfunk- und Fernsehgebühren gegenüber blinden Menschen in Berlin benachteiligt, die keine Gebühren zahlen müssen. Deshalb hat er einen entsprechenden Widerspruch eingelegt. "In Berlin werden blinde Menschen auch dann vollständig vom Rundfunkbeitrag befreit, wenn sie lediglich Blindengeld, jedoch keine Blindenhilfe oder weitere Sozialleistungen erhalten. In Schleswig-Holstein hingegen wird unter denselben Voraussetzungen nur eine Ermäßigung gewährt", schreibt er in seinem Widerspruch. "Dies bedeutet, dass zwei blinde Menschen mit identischen Voraussetzungen unterschiedlich behandelt werden – allein aufgrund ihres Wohnortes."

Zur rechtlichen Bewertung führt Sascha Lang in seinem Widerspruch an:
– Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) wird durch die Länder umgesetzt. Dadurch kommt es zu Unterschieden zwischen den Bundesländern.
– Der Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz verbietet jedoch eine Benachteiligung wegen Behinderung. Die unterschiedliche Behandlung zwischen Berlin und Schleswig-Holstein stellt eine solche Benachteiligung dar.
– Zudem widerspricht diese Praxis dem Diskriminierungsverbot der UN-Behindertenrechtskonvention (Art. 5).

Die Forderung von Sascha Lang lautet: „Ich fordere daher, den Bescheid zu korrigieren und mir die vollständige Befreiung vom Rundfunkbeitrag zu gewähren – analog zu der in Berlin bestehenden Praxis.