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Neuer Vertrag mit neuen Maßstäbe in der Reha-Hilfsmittelversorgung für Kinder und Jugendliche

Kleines Mädchen mit Rollstuhl - Bike
Ausstellungsschwerpunkt sind Hilfsmittel für Kinder und Jugendliche
Foto: Messe Karlsruhe / Behrendt und Rausch

DORTMUND (kobinet) Seit 25 Jahren beobachtet rehaKIND aufmerksam die Vertragsgestaltung der Krankenkassen mit Blick auf die Qualität der Kinder-Hilfsmittelversorgung. Schon mehrfach wurde dabei Bestandteilen, die einer individuellen, alltagszielorientierten Versorgung widersprochen, deutlich und öffentlich kritisiert. Um praxistaugliche Standards für alle Beteiligten zu finden, gab es bereits vor fast fünf Jahren gemeinsame Workshops mit vielen Kostenträgern und ein "Muster-Kinder-Reha-Vertrag" wurde entwickelt und vorgestellt. Einzelne Punkte davon sind in diverse Kassenverträge eingewandert, dabei hervorzuheben z.B. die AOK Bayern mit einer klaren Fortbildungsverpflichtung für Kinderversorger.

Die Barmer, zweitgrößte Krankasse Deutschlands, hat nun eine spezielle Kinder-Anlage zum aktuellen Reha-Technik-Vertrag geschaffen, in den mehrere rehaKIND-Forderungen für qualitative Hilfsmittelversorgung eingeflossen sind. Mit der neuen Anlage zum RT 23 Vertrag der Barmer Krankenkasse werden die Rahmenbedingungen für die Hilfsmittelversorgung junger Menschen deutlich verbessert.
Schon die Präambel beschreibt die besonderen Anforderungen, die aus der kontinuierlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen entstehen, und diese werden berücksichtigt. Schule, Freizeit und soziale Integration greifen ineinander – medizinisch-therapeutische Notwendigkeiten vorausgesetzt. Ziel ist eine qualitativ hochwertige, altersgerechte und individuelle Versorgung, die die Teilhabe und gesundheitliche Aspekte in allen Lebensbereichen sicherstellt.

Die wichtigsten Neuerungen der Veränderungen im Überblick:

  • Individuelle Lösungen statt Preisdeckel: Der Wegfall von Festpreisen bei fast allen Rollstühlen, Stehgeräten und weiteren Hilfsmitteln (wenige Ausnahmen) schafft Kostentransparenz und sorgt so für den Einsatz individueller, passgenauer Produkte für die alltagsrelevanten Ziele in Therapie und Lebenswelt der jungen Menschen.
  • Klare Altersdefinition: Kinder und Jugendliche werden einheitlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres berücksichtigt. Im Vertrag für Hilfsmittel zur Beatmung und Tracheostoma (Produktgruppe 12 und 14) endet die Kindheit bei der Barmer noch immer mit 12 Jahren, das ist unverständlich, da gerade bei komplex beeinträchtigten Kindern ja Hilfsmittel in diversen Produktbereichen benötigt werden.
  • Fachkräfte mit Spezialwissen: Versorgung ausschließlich durch qualifizierte Fachkräfte mit mehrjähriger Erfahrung in der Kinder- und Jugendlichen- Versorgung,
  • Erprobung im Alltag: Probestellungen können unkompliziert und ohne Anrechnung beantragt werden – für längere Tests im häuslichen Umfeld oder in Schule/Kita, um Fehlversorgungen zu vermeiden.
  • Transparenz bei Zusatzleistungen: Klare Abgrenzung und Definition zusätzlicher Leistungen schaffen finanzielle Planungssicherheit.
  • Modulares Baukastenprinzip bei Sitzschalen: Ermöglicht flexible, individuelle Konzepte mit voller Einzelteil-Kostentransparenz.