DORTMUND
rehaKIND prüft seit 25 Jahren Verträge.
Die Verträge sind von Kranken-Kassen.
rehaKIND ist eine Organisation.
Das ist eine Gruppe von Menschen, die zusammen arbeitet.
Sie kümmert sich um Hilfs-Mittel.
Die Hilfs-Mittel sind für Kinder.
Hilfs-Mittel sind zum Beispiel Roll-Stühle.
rehaKIND will gute Hilfs-Mittel für Kinder.
Die Kranken-Kassen machen manchmal schlechte Verträge.
Diese Verträge sind schlecht für Kinder.
rehaKIND kritisiert das öffentlich.
Das bedeutet: rehaKIND sagt das allen Menschen.
Vor 5 Jahren gab es Work-Shops.
Das sind Arbeits-Treffen.
Dort haben sich viele Menschen getroffen.
Es waren Kranken-Kassen dabei.
Und es waren andere wichtige Menschen dabei.
Sie haben einen Muster-Vertrag gemacht.
Das ist eine Vorlage für Verträge.
Die Vorlage zeigt: So kann ein Vertrag aussehen.
Man kann die Vorlage benutzen.
Man muss nur noch eigene Daten eintragen.
Einige Kranken-Kassen haben Teile übernommen.
Die AOK Bayern macht das besonders gut.
Die AOK Bayern ist eine Kranken-Kasse.
Sie verlangt: Mitarbeiter müssen sich fort-bilden.
Das bedeutet: Neues lernen.
Die Barmer ist eine sehr große Kranken-Kasse.
Sie ist die 2. größte in Deutschland.
Die Barmer hat jetzt einen neuen Vertrag gemacht.
Dieser Vertrag ist speziell für Kinder.
In diesem Vertrag stehen viele Ideen von rehaKIND.
Der neue Vertrag hat den Namen RT 23.
RT bedeutet: Reha-Technik.
Das sind Hilfs-Mittel für kranke Menschen.
Der Vertrag macht die Versorgung von Kindern besser.
Das bedeutet: Menschen bekommen was sie brauchen.
Zum Beispiel: Essen oder Trinken.
Auch Pflege ist Versorgung.
Die Sachen kommen regelmäßig.
Der Vertrag sagt: Kinder entwickeln sich immer weiter.
Deshalb brauchen sie besondere Hilfe.
Kinder gehen zur Schule.
Kinder haben Frei-Zeit.
Kinder wollen mit anderen Kindern spielen.
All das ist wichtig.
Die Hilfs-Mittel sollen dabei helfen.
Das Ziel ist: Kinder sollen gute Hilfs-Mittel bekommen.
Die Hilfs-Mittel sollen zum Alter passen.
Die Hilfs-Mittel sollen zu jedem Kind passen.
Kinder sollen überall mit-machen können.
Kinder sollen gesund bleiben.
Das sind die wichtigsten neuen Regeln:
Jedes Kind bekommt das richtige Hilfs-Mittel.
Früher gab es Fest-Preise.
Das bedeutet: Der Preis bleibt immer gleich.
Das bedeutete: Jedes Hilfs-Mittel kostete das Gleiche.
Das war schlecht.
Jetzt gibt es **keine** Fest-Preise mehr.
Das gilt für fast alle Roll-Stühle.
Das gilt auch für Steh-Geräte.
Und für andere Hilfs-Mittel.
Jetzt kann man sehen: Was kostet ein Hilfs-Mittel wirklich?
Jedes Kind bekommt das Hilfs-Mittel das es braucht.
Das Hilfs-Mittel passt zum Kind.
Das Hilfs-Mittel hilft im Alltag.
Es gibt eine klare Regel für das Alter.
Kinder sind Menschen unter 18 Jahren.
Aber: Es gibt eine Ausnahme.
Das bedeutet: Eine Regel gilt hier nicht.
Bei Beatmungs-Geräten ist das anders.
Das sind Maschinen, die beim Atmen helfen.
Bei diesen Geräten sind Kinder nur bis 12 Jahre alt.
Das ist schlecht.
Das verstehen wir **nicht**.
Gerade kranke Kinder brauchen verschiedene Hilfs-Mittel.
Nur Fach-Kräfte dürfen Kinder versorgen.
Das sind Menschen mit viel Wissen.
Sie haben mehrere Jahre mit Kindern gearbeitet.
Sie kennen sich gut aus.
Kinder können Hilfs-Mittel aus-probieren.
Das nennt man: Probe-Stellung.
Das bedeutet: Man testet etwas zuerst.
Man schaut: Ist das gut für mich?
Das kostet **nichts** extra.
Kinder können das Hilfs-Mittel zu Hause testen.
Oder in der Schule.
Oder im Kinder-Garten.
So gibt es weniger Fehler.
Es gibt klare Regeln für Extra-Leistungen.
Das sind besondere Hilfen, die mehr Geld kosten.
Man bekommt sie zusätzlich zur normalen Hilfe.
Jetzt kann man besser planen.
Man weiß vorher: Was kostet das?
Sitz-Schalen kann man wie Bausteine zusammen-setzen.
Das sind einzelne Teile von etwas Größerem.
Man kann sie zusammen-fügen.
So entsteht etwas Neues.
Sitz-Schalen sind spezielle Sitze.
Man kann verschiedene Teile zusammen-bauen.
So passt die Sitz-Schale perfekt zum Kind.
Man kann sehen: Was kostet jedes Teil?

Foto: Messe Karlsruhe / Behrendt und Rausch
DORTMUND (kobinet) Seit 25 Jahren beobachtet rehaKIND aufmerksam die Vertragsgestaltung der Krankenkassen mit Blick auf die Qualität der Kinder-Hilfsmittelversorgung. Schon mehrfach wurde dabei Bestandteilen, die einer individuellen, alltagszielorientierten Versorgung widersprochen, deutlich und öffentlich kritisiert. Um praxistaugliche Standards für alle Beteiligten zu finden, gab es bereits vor fast fünf Jahren gemeinsame Workshops mit vielen Kostenträgern und ein "Muster-Kinder-Reha-Vertrag" wurde entwickelt und vorgestellt. Einzelne Punkte davon sind in diverse Kassenverträge eingewandert, dabei hervorzuheben z.B. die AOK Bayern mit einer klaren Fortbildungsverpflichtung für Kinderversorger.
Die Barmer, zweitgrößte Krankasse Deutschlands, hat nun eine spezielle Kinder-Anlage zum aktuellen Reha-Technik-Vertrag geschaffen, in den mehrere rehaKIND-Forderungen für qualitative Hilfsmittelversorgung eingeflossen sind. Mit der neuen Anlage zum RT 23 Vertrag der Barmer Krankenkasse werden die Rahmenbedingungen für die Hilfsmittelversorgung junger Menschen deutlich verbessert.
Schon die Präambel beschreibt die besonderen Anforderungen, die aus der kontinuierlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen entstehen, und diese werden berücksichtigt. Schule, Freizeit und soziale Integration greifen ineinander – medizinisch-therapeutische Notwendigkeiten vorausgesetzt. Ziel ist eine qualitativ hochwertige, altersgerechte und individuelle Versorgung, die die Teilhabe und gesundheitliche Aspekte in allen Lebensbereichen sicherstellt.
Die wichtigsten Neuerungen der Veränderungen im Überblick:
- Individuelle Lösungen statt Preisdeckel: Der Wegfall von Festpreisen bei fast allen Rollstühlen, Stehgeräten und weiteren Hilfsmitteln (wenige Ausnahmen) schafft Kostentransparenz und sorgt so für den Einsatz individueller, passgenauer Produkte für die alltagsrelevanten Ziele in Therapie und Lebenswelt der jungen Menschen.
- Klare Altersdefinition: Kinder und Jugendliche werden einheitlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres berücksichtigt. Im Vertrag für Hilfsmittel zur Beatmung und Tracheostoma (Produktgruppe 12 und 14) endet die Kindheit bei der Barmer noch immer mit 12 Jahren, das ist unverständlich, da gerade bei komplex beeinträchtigten Kindern ja Hilfsmittel in diversen Produktbereichen benötigt werden.
- Fachkräfte mit Spezialwissen: Versorgung ausschließlich durch qualifizierte Fachkräfte mit mehrjähriger Erfahrung in der Kinder- und Jugendlichen- Versorgung,
- Erprobung im Alltag: Probestellungen können unkompliziert und ohne Anrechnung beantragt werden – für längere Tests im häuslichen Umfeld oder in Schule/Kita, um Fehlversorgungen zu vermeiden.
- Transparenz bei Zusatzleistungen: Klare Abgrenzung und Definition zusätzlicher Leistungen schaffen finanzielle Planungssicherheit.
- Modulares Baukastenprinzip bei Sitzschalen: Ermöglicht flexible, individuelle Konzepte mit voller Einzelteil-Kostentransparenz.

Foto: Messe Karlsruhe / Behrendt und Rausch
DORTMUND (kobinet) Seit 25 Jahren beobachtet rehaKIND aufmerksam die Vertragsgestaltung der Krankenkassen mit Blick auf die Qualität der Kinder-Hilfsmittelversorgung. Schon mehrfach wurde dabei Bestandteilen, die einer individuellen, alltagszielorientierten Versorgung widersprochen, deutlich und öffentlich kritisiert. Um praxistaugliche Standards für alle Beteiligten zu finden, gab es bereits vor fast fünf Jahren gemeinsame Workshops mit vielen Kostenträgern und ein "Muster-Kinder-Reha-Vertrag" wurde entwickelt und vorgestellt. Einzelne Punkte davon sind in diverse Kassenverträge eingewandert, dabei hervorzuheben z.B. die AOK Bayern mit einer klaren Fortbildungsverpflichtung für Kinderversorger.
Die Barmer, zweitgrößte Krankasse Deutschlands, hat nun eine spezielle Kinder-Anlage zum aktuellen Reha-Technik-Vertrag geschaffen, in den mehrere rehaKIND-Forderungen für qualitative Hilfsmittelversorgung eingeflossen sind. Mit der neuen Anlage zum RT 23 Vertrag der Barmer Krankenkasse werden die Rahmenbedingungen für die Hilfsmittelversorgung junger Menschen deutlich verbessert.
Schon die Präambel beschreibt die besonderen Anforderungen, die aus der kontinuierlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen entstehen, und diese werden berücksichtigt. Schule, Freizeit und soziale Integration greifen ineinander – medizinisch-therapeutische Notwendigkeiten vorausgesetzt. Ziel ist eine qualitativ hochwertige, altersgerechte und individuelle Versorgung, die die Teilhabe und gesundheitliche Aspekte in allen Lebensbereichen sicherstellt.
Die wichtigsten Neuerungen der Veränderungen im Überblick:
- Individuelle Lösungen statt Preisdeckel: Der Wegfall von Festpreisen bei fast allen Rollstühlen, Stehgeräten und weiteren Hilfsmitteln (wenige Ausnahmen) schafft Kostentransparenz und sorgt so für den Einsatz individueller, passgenauer Produkte für die alltagsrelevanten Ziele in Therapie und Lebenswelt der jungen Menschen.
- Klare Altersdefinition: Kinder und Jugendliche werden einheitlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres berücksichtigt. Im Vertrag für Hilfsmittel zur Beatmung und Tracheostoma (Produktgruppe 12 und 14) endet die Kindheit bei der Barmer noch immer mit 12 Jahren, das ist unverständlich, da gerade bei komplex beeinträchtigten Kindern ja Hilfsmittel in diversen Produktbereichen benötigt werden.
- Fachkräfte mit Spezialwissen: Versorgung ausschließlich durch qualifizierte Fachkräfte mit mehrjähriger Erfahrung in der Kinder- und Jugendlichen- Versorgung,
- Erprobung im Alltag: Probestellungen können unkompliziert und ohne Anrechnung beantragt werden – für längere Tests im häuslichen Umfeld oder in Schule/Kita, um Fehlversorgungen zu vermeiden.
- Transparenz bei Zusatzleistungen: Klare Abgrenzung und Definition zusätzlicher Leistungen schaffen finanzielle Planungssicherheit.
- Modulares Baukastenprinzip bei Sitzschalen: Ermöglicht flexible, individuelle Konzepte mit voller Einzelteil-Kostentransparenz.




