Berlin (kobinet)
Die Bundes-Gesundheits-Ministerin heißt Nina Warken.
Sie will ein neues Gesetz machen.
Das Gesetz soll die Kranken-Häuser verändern.
Ihr Vorgänger Karl Lauterbach hatte schon Pläne gemacht.
Nina Warken will diese Pläne ändern.
Der Sozial-Verband VdK hat dazu etwas geschrieben.
Sozial-Verband bedeutet: Eine Gruppe von Menschen hilft anderen Menschen.
Sie kämpfen für die Rechte von Menschen.
Zum Beispiel für kranke Menschen oder arme Menschen.
VdK bedeutet: Verband der Kriegs-beschädigten.
Der VdK hilft Menschen mit Behinderungen.
Die Chefin vom VdK heißt Verena Bentele.
Verena Bentele sagt: Das neue Gesetz ist schlecht.
Es ist ein Rück-Schritt.
Rück-Schritt bedeutet: Etwas wird schlechter als vorher.
Man geht zurück zu einem alten Zustand.
Man verliert Fortschritte.
Das bedeutet: Es wird schlechter als vorher.
Die Kranken-Häuser sollen weniger Regeln haben.
Das ist gefährlich für die Patienten.
Besonders schlimm findet Verena Bentele eine Sache.
Es gibt eine Regel für Fach-Abteilungen.
Fach-Abteilungen bedeutet: Bereiche in einem Kranken-Haus.
Jede Abteilung macht andere Arbeit.
Zum Beispiel: Eine Abteilung für das Herz.
Eine andere Abteilung für Knochen.
Diese Abteilungen sollen in 30 bis 40 Minuten erreichbar sein.
Diese Regel soll weg-fallen.
Das ist schlecht für Menschen auf dem Land.
Auf dem Land gibt es weniger Kranken-Häuser.
Die Menschen müssen dann sehr weit fahren.
Das kann gefährlich werden.
Es gibt noch mehr Probleme mit dem neuen Gesetz.
In den Kranken-Häusern sollen weniger Ärzte arbeiten.
In den Kranken-Häusern sollen weniger Pfleger arbeiten.
Das ist schlecht für die Patienten.
Die Kranken-Häuser sind nicht barriere-frei.
Barriere-frei bedeutet: Menschen mit Behinderungen können alles gut nutzen.
Zum Beispiel: Aufzüge für Roll-Stuhl-Fahrer.
Oder große Schrift für Menschen mit Seh-Problemen.
Menschen mit Behinderungen können sie schlecht nutzen.
Wenn Patienten weit fahren müssen, bekommen sie kein Geld zurück.
Das ist unfair.
Die Patienten-Sicherheit wird nicht besser.
Patienten-Sicherheit bedeutet: Kranke Menschen sollen sicher sein.
Sie sollen keine neuen Schäden bekommen.
Ärzte und Pfleger achten darauf.
Link zur Stellungnahme des VdK zur geplanten Krankenhaus-Reform
Stellungnahme bedeutet: Eine Meinung zu einem Thema.
Der VdK schreibt seine Meinung zum neuen Gesetz auf.

Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Mit einem Krankenhausreform‑Anpassungsgesetz möchte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken die Reform ihres Vorgängers Karl Lauterbach überarbeiten. Der Sozialverband VdK hat dazu beim Bundesgesundheitsministerium eine Stellungnahme eingereicht. VdK-Präsidentin Verena Bentele nennt den vorliegenden Entwurf einen Rückschritt: "Die geplante Abschwächung verbindlicher Mindeststandards, insbesondere im ärztlichen Bereich, sowie zahlreiche Ausnahmeregelungen für die Bundesländer gefährden zentrale Ziele der Reform: eine bundesweit einheitliche, qualitativ hohe und sichere Patientenversorgung."
Besonders kritisch sieht die VdK-Präsidentin die vorgesehene Streichung der Regelungen zur Erreichbarkeit von Fachabteilungen in 30 bis 40 Minuten. Damit rücke das Ziel, die Versorgung im ländlichen Raum sicherzustellen, in weite Ferne. „Und nun soll auch das einzige vorgesehene Qualitätskriterium, die Personaluntergrenze in Krankenhäusern, gestrichen werden. Was bitte nutzt den Versicherten eine Reform, die sich durch zahlreiche Ausnahmeregelungen selbst ad absurdum führt? Weitere kritische Punkte sind das Fehlen der Barrierefreiheit, keine umfassende Fahrtkostenerstattung für Patientinnen und Patienten in entlegenen Regionen und weiterhin keine grundlegenden Verbesserungen in der Patientensicherheit“, kritisiert Verena Bentele.
Link zur Stellungnahme des VdK zur geplanten Krankenhausreform

Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Mit einem Krankenhausreform‑Anpassungsgesetz möchte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken die Reform ihres Vorgängers Karl Lauterbach überarbeiten. Der Sozialverband VdK hat dazu beim Bundesgesundheitsministerium eine Stellungnahme eingereicht. VdK-Präsidentin Verena Bentele nennt den vorliegenden Entwurf einen Rückschritt: "Die geplante Abschwächung verbindlicher Mindeststandards, insbesondere im ärztlichen Bereich, sowie zahlreiche Ausnahmeregelungen für die Bundesländer gefährden zentrale Ziele der Reform: eine bundesweit einheitliche, qualitativ hohe und sichere Patientenversorgung."
Besonders kritisch sieht die VdK-Präsidentin die vorgesehene Streichung der Regelungen zur Erreichbarkeit von Fachabteilungen in 30 bis 40 Minuten. Damit rücke das Ziel, die Versorgung im ländlichen Raum sicherzustellen, in weite Ferne. „Und nun soll auch das einzige vorgesehene Qualitätskriterium, die Personaluntergrenze in Krankenhäusern, gestrichen werden. Was bitte nutzt den Versicherten eine Reform, die sich durch zahlreiche Ausnahmeregelungen selbst ad absurdum führt? Weitere kritische Punkte sind das Fehlen der Barrierefreiheit, keine umfassende Fahrtkostenerstattung für Patientinnen und Patienten in entlegenen Regionen und weiterhin keine grundlegenden Verbesserungen in der Patientensicherheit“, kritisiert Verena Bentele.
Link zur Stellungnahme des VdK zur geplanten Krankenhausreform




