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Zweiter Teilhabebericht in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht

Flagge Bundesland Nordrhein-Westfalen
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Foto: Gemeinfrei, public domain

DÜSSELDORF (kobinet) Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat den zweiten "Teilhabebericht Nordrhein-Westfalen" veröffentlicht, der ein umfangreiches Bild der Lebenssituation von Menschen mit Beeinträchtigungen in Nordrhein-Westfalen liefert. Der Bericht dokumentiert den Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen und dient als Grundlage der weiteren Gestaltung der Inklusionspolitik. Der aktuelle Bericht stellt eine Fortschreibung des ersten Teilhabeberichtes aus dem Jahr 2020 dar. Betrachtet werden zusätzlich die Lebenslagen von Menschen, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Altenhilfe/-pflege leben sowie die Auswirkungen der Coronapandemie auf die Teilhabe.

Laut Bericht lebten im Jahr 2021 in Nordrhein-Westfalen rund 3,24 Millionen Menschen mit Beeinträchtigungen (Behinderungen und chronischen Erkrankungen). Dies entspricht einem Anteil von 18 Prozent an der Gesamtbevölkerung. Etwa 2,3 Millionen Menschen haben eine anerkannte Schwerbehinderung.

Der aktuelle Teilhabebericht zeichnet beispielhaft im Bereich der Teilhabe an Arbeit ein Bild des Nebeneinanders von positiven Entwicklungen und weiter bestehenden Herausforderungen:

In Nordrhein-Westfalen waren im Jahr 2021 lediglich 53 Prozent der Menschen mit Beeinträchtigungen im Alter von 18 bis 64 Jahren erwerbstätig. Damit liegt der Anteil rund 20 Prozentpunkte unter dem der Menschen ohne Beeinträchtigungen. Ein positiver Trend zeigt sich hingegen bei der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung: Zwischen 2017 und 2021 erhöhte sich die Zahl der Beschäftigten mit Schwerbehinderung beziehungsweise ihnen Gleichgestellten um rund 7 Prozent. Die 5-Prozent-Beschäftigungsquote von Menschen mit Beeinträchtigungen wurde in Nordrhein-Westfalen insgesamt in den vergangenen Jahren immer erfüllt. Auch die Zahl der Inklusionsbetriebe und der dort beschäftigten Menschen mit Schwerbehinderung nimmt in Nordrhein-Westfalen seit vielen Jahren kontinuierlich zu.

Sozialminister Karl-Josef Laumann kündigte an, den zweiten Teilhabebericht als Grundlage für die Aktualisierung des Aktionsplans „NRW inklusiv“ 2022 zu nutzen: „Natürlich kann dieser Bericht keine umfassenden Lösungen zur weiteren Ausgestaltung der Inklusionspolitik liefern. Dennoch soll er einen Beitrag zu einer Diskussion liefern, die immer wieder kritisch geführt werden muss. Dabei ist ein partizipatives Vorgehen, zum Beispiel durch eine enge Einbindung des Inklusionsbeirates des Landes Nordrhein-Westfalen, von besonderer Bedeutung.“

Eine Lang- und Kurzversion des Berichts, eine Version in Leichter Sprache sowie eine Zusammenfassung in Deutscher Gebärdensprache stehen zum kostenfreien Download zur Verfügung.