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Aufruf zur Einreichung von Hörfilm-Produktionen für den Deutschen Hörfilmpreis 2026

Logo: Deutscher Hörfilmpreis
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Foto: DBSV

Berlin (kobinet) Am 24. März 2026 verleiht der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) zum 24. Mal den Deutschen Hörfilmpreis. Noch bis zum 15. Oktober 2025 können Vorschläge für Hörfilm-Produktionen in den folgenden sechs Kategorien eingereicht werden: - Spielfilm Kino - Spielfilm TV/Mediatheken/Streaming - Serie - Dokumentation - Kinder-/Jugendfilm - Filmerbe

In den Einreichungsrichtlinien wird neben den Angaben zum Film darum gebeten, bei der Vorstellung des Audiodeskriptions-Teams explizit auch zu benennen, ob und in welcher Funktion eine blinde oder sehbehinderte Person an der Erstellung beteiligt war. Weitere wichtige Angaben sind das Produktionsjahr der Audiodeskription sowie wann und über welchen Ausstrahlungsweg sie für das Publikum zugänglich gemacht wurde.

Weitere Informationen und die Einreichungsrichtlinien sind zu finden unter: www.deutscher-hoerfilmpreis.de.

Hörfilme ermöglichen es blinden und sehbehinderten Menschen, Filme als Ganzes wahrzunehmen und zu genießen. Diese Filme sind mit einer Audiodeskription (AD) versehen, die in knappen Worten zentrale Elemente der Handlung sowie Gestik, Mimik und Dekor beschreibt. Diese Bildbeschreibungen werden in den Dialogpausen eingesprochen.

Der Deutsche Hörfilmpreis wird seit 2002 jährlich in Berlin vergeben. In Anlehnung an den Begriff Audiodeskription (AD) wird der Preis auch „ADele“ genannt.

Besuchen Sie den Deutschen Hörfilmpreis auf Facebook www.facebook.com/Deutscher.Hoerfilmpreis

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