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Berlin (kobinet) Seit Jahren warten viele behinderte und aufgrund anderer Gründe diskriminierte Menschen auf die immer wieder versprochene Reform des Allgemeinen Gleichhehandlungsgesetz (AGG). Heute, am 6. Mai 2026, hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beschlossen und damit den Weg zur Behandlung im Bundestag freigemacht. Die Freude der Verbände, die sich für diese Gesetzesreform einsetzen, hält sich allerdings in Grenzen, denn vieles von dem, was nötig wäre, um das 2006 beschlossene Gesetz zeitgemäß zu reformieren und einen wirksamen Diskriminierungsschutz sicherzustellen, blieb im bisherigen Verfahren hängen und musste Wirtschaftsinteressen weichen. So dürfte auch dieses nun anstehende Gesetzgebungsverfahren für das AGG ähnlich wie beim Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) für erheblichen Ärger bei den Betroffenen sorgen. Denn, sollte das Gesetz so bleiben, werde eine weitere Chance vertan, dass Deutschland diejenigen, die Diskriminierungen erleben wirksam vor denjenigen schütz, die diskriminieren, heißt es in einer ersten Reaktion von der LIGA Selbstvertretung.







































