BERLIN (kobinet)
Der Behinderten-Beauftragte der Bundes-Regierung heißt Jürgen Dusel.
Ein Behinderten-Beauftragter ist eine Person.
Diese Person hilft Menschen mit Behinderung in der Politik.
Er wendet sich an die Mitglieder des Deutschen Bundes-Tages.
Er bittet sie dringend um etwas.
Er fordert sie auf:
- Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz deutlich zu verbessern.
- Die Diskussion über Leistungs-Kürzungen in der Eingliederungs-Hilfe zu beenden.
Diskussion bedeutet: Mehrere Menschen reden miteinander.
Die Menschen haben verschiedene Meinungen.
Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz schützt Menschen mit Behinderung.
Man nennt es auch BGG.
Gleich-Stellung bedeutet: Alle Menschen werden gleich behandelt.
Niemand hat Nachteile wegen seiner Behinderung.
Das BGG soll Menschen mit Behinderungen gleiche Rechte geben.
Gleiche Rechte bedeutet: Alle Menschen haben dieselben Rechte.
Heute ehren Bundes-Präsident Frank-Walter Steinmeier und Bundes-Kanzler Friedrich Merz Para-Sportlerinnen und Para-Sportler.
Diese haben bei den Winter-Para-Olympics 2026 mitgemacht.
Para-Olympics sind große Sport-Spiele für Menschen mit Behinderung.
Sportler aus vielen Ländern kämpfen dort um Medaillen.
Zur gleichen Zeit findet im Deutschen Bundes-Tag eine Anhörung statt.
Anhörung bedeutet: Fach-Leute werden zu einem Gesetz befragt.
Wichtige Personen hören genau zu.
Es geht um einen neuen Gesetz-Entwurf zum BGG.
Ein Gesetz-Entwurf ist ein Vorschlag für ein neues Gesetz.
Der Vorschlag kann noch verändert werden.
Viele Fach-Leute sind mit diesem Entwurf nicht zufrieden.
Sie erwarten keine echten Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen.
Jürgen Dusel sagt:
Die Para-Sportlerinnen und Para-Sportler haben tolle Leistungen gezeigt.
Er gratuliert ihnen zur heutigen Ehrung.
Aber er sagt auch:
Ein starkes BGG ist wichtiger als Ehrungen.
Das BGG muss Barriere-Freiheit im Alltag sichern.
Barriere-Freiheit bedeutet: Alle Menschen können Orte und Gebäude benutzen.
Niemand wird ausgeschlossen.
Das gilt für öffentliche Gebäude.
Das soll auch für private Bereiche gelten.
Zu privaten Bereichen zählen zum Beispiel:
Arzt-Praxen, Kinos oder Bäckereien.
Der aktuelle Gesetz-Entwurf erklärt viele Verbesserungen als zu teuer.
Jürgen Dusel fordert die Abgeordneten des Bundes-Tages auf:
Abgeordnete sind gewählte Personen.
Sie vertreten die Bürger im Bundes-Tag.
Sie sollen den Entwurf deutlich verbessern.
Ein weiteres Thema ist die Eingliederungs-Hilfe.
Eingliederungs-Hilfe bedeutet: Menschen mit Behinderung bekommen Unterstützung.
Die Hilfe unterstützt sie im Alltag.
Diese Unterstützung hilft ihnen, selbstbestimmt zu leben.
Selbstbestimmt leben bedeutet: Man entscheidet selbst über sein Leben.
Jetzt wollen manche Menschen diese Hilfe kürzen.
Jürgen Dusel sagt dazu:
Solche Kürzungen wären ein großes Problem.
Menschen mit Behinderungen nehmen dann weniger am Leben teil.
Außerdem kosten die Kürzungen am Ende mehr als gedacht.
Wer selbstbestimmt lebt und arbeitet, braucht weniger staatliche Hilfe.
Jürgen Dusel sagt auch:
Die geplanten Kürzungen verstoßen gegen die Regeln der UN-BRK.
UN-BRK bedeutet: UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist ein Vertrag.
Viele Länder haben den Vertrag unterschrieben.
Der Vertrag schützt die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Dieser Vertrag gilt auch in Deutschland als Gesetz.
Die Kürzungen schränken bereits bestehende Rechte ein.

Foto: Irina Tischer
BERLIN (kobinet) Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen appelliert an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, sich im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens für eine deutliche Verbesserung des Behindertengleichstellungsgesetzes einzusetzen und der Diskussion über Kürzungen der Eingliederungshilfe ein Ende zu setzen. Heute ehren Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Bundeskanzler Friedrich Merz die Sportlerinnen und Sportler der Winter-Paralympics 2026. Beinahe gleichzeitig findet im Deutschen Bundestag die Anhörung zum umstrittenen Gesetzentwurf zur Änderung des BGG statt - ein Gesetz, von dem viele Fachleute sich keine nennenswerten Verbesserungen mehr für Menschen mit Behinderungen versprechen. Dabei war die Aktualisierung des BGG ursprünglich mit dem Ziel in den Koalitionsvertrag aufgenommen worden, auch in "der Privatwirtschaft auf Barrierefreiheit" hinzuwirken.
Jürgen Dusel, Behindertenbeauftragter der Bundesregierung betont in diesem Zusammenhang: „Die sportlichen Leistungen der Athletinnen und Athleten der Paralympics-Winterspiele in Mailand und Cortina haben viele von uns – wie auch mich – begeistert und ich beglückwünsche sie zu der heutigen Ehrung. Noch wichtiger als die Ehrung sportlicher Leistungen wäre aber, dass der Gesetzgeber dafür eintritt, dass Barrierefreiheit im Alltag umgesetzt und rechtliche Rahmenbedingungen für eine selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausgebaut werden. Dafür brauchen wir ein starkes BGG! Die heutige Expertenanhörung im Deutschen Bundestag ist eine gute Gelegenheit, sich mit sportlichem Ehrgeiz für die Rechte von allen Menschen mit Behinderungen einzusetzen, damit sie in Deutschland ihr Recht auf gleichberechtigte Teilhabe nicht nur in öffentlichen Gebäuden, sondern auch im Privaten, also zum Beispiel im Gesundheitswesen, im Kino oder beim Bäcker, einlösen können. Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier haben jetzt noch die Gelegenheit, aus dem schwachen Gesetzentwurf, der beispielsweise jegliche bauliche Änderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung für Unternehmen deklariert, ein Behindertengleichstellungsgesetz zu machen, das auch seinen Namen verdient.“
Auch die aktuelle Debatte um Leistungskürzungen in der Eingliederungshilfe bedroht die selbstbestimmte Lebensführung von Menschen mit Behinderungen und damit auch der heutigen und zukünftigen paralympischen Sportlerinnen und Sportler. Der Behindertenbeauftragte Jürgen Dusel stellt dazu fest: „Wenn die Kürzungen in der Eingliederungshilfe so kommen, wie sie aktuell diskutiert werden, könnten sie die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen unzumutbar beschneiden. Besonders grotesk und phantasielos an den Vorschlägen ist, dass für das erklärte Ziel, Kosten einzusparen, nicht bei der überbordenden Bürokratie angesetzt wird, sondern nur Leistungskürzungen diskutiert werden. Das ist aber grundfalsch, da Menschen mit Behinderungen, wenn sie wie die Athletinnen und Athleten, die heute geehrt werden, selbstbestimmt leben und arbeiten können, von steuerfinanzierten Leistungen unabhängiger sind. Die Finanzierung von Sonderstrukturen hingegen, also die ‚Unterbringung‘ in Wohnheimen und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, ist langfristig der weitaus teurere Weg. Entscheidend ist auch, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht mit den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) vereinbar wären, die geltendes Bundesrecht ist. Denn diese Maßnahmen würden zu einer Beschränkung bereits implementierter Rechte zur selbstbestimmten Lebensführung von Menschen mit Behinderungen führen.“

Foto: Irina Tischer
BERLIN (kobinet) Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen appelliert an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, sich im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens für eine deutliche Verbesserung des Behindertengleichstellungsgesetzes einzusetzen und der Diskussion über Kürzungen der Eingliederungshilfe ein Ende zu setzen. Heute ehren Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Bundeskanzler Friedrich Merz die Sportlerinnen und Sportler der Winter-Paralympics 2026. Beinahe gleichzeitig findet im Deutschen Bundestag die Anhörung zum umstrittenen Gesetzentwurf zur Änderung des BGG statt - ein Gesetz, von dem viele Fachleute sich keine nennenswerten Verbesserungen mehr für Menschen mit Behinderungen versprechen. Dabei war die Aktualisierung des BGG ursprünglich mit dem Ziel in den Koalitionsvertrag aufgenommen worden, auch in "der Privatwirtschaft auf Barrierefreiheit" hinzuwirken.
Jürgen Dusel, Behindertenbeauftragter der Bundesregierung betont in diesem Zusammenhang: „Die sportlichen Leistungen der Athletinnen und Athleten der Paralympics-Winterspiele in Mailand und Cortina haben viele von uns – wie auch mich – begeistert und ich beglückwünsche sie zu der heutigen Ehrung. Noch wichtiger als die Ehrung sportlicher Leistungen wäre aber, dass der Gesetzgeber dafür eintritt, dass Barrierefreiheit im Alltag umgesetzt und rechtliche Rahmenbedingungen für eine selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausgebaut werden. Dafür brauchen wir ein starkes BGG! Die heutige Expertenanhörung im Deutschen Bundestag ist eine gute Gelegenheit, sich mit sportlichem Ehrgeiz für die Rechte von allen Menschen mit Behinderungen einzusetzen, damit sie in Deutschland ihr Recht auf gleichberechtigte Teilhabe nicht nur in öffentlichen Gebäuden, sondern auch im Privaten, also zum Beispiel im Gesundheitswesen, im Kino oder beim Bäcker, einlösen können. Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier haben jetzt noch die Gelegenheit, aus dem schwachen Gesetzentwurf, der beispielsweise jegliche bauliche Änderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung für Unternehmen deklariert, ein Behindertengleichstellungsgesetz zu machen, das auch seinen Namen verdient.“
Auch die aktuelle Debatte um Leistungskürzungen in der Eingliederungshilfe bedroht die selbstbestimmte Lebensführung von Menschen mit Behinderungen und damit auch der heutigen und zukünftigen paralympischen Sportlerinnen und Sportler. Der Behindertenbeauftragte Jürgen Dusel stellt dazu fest: „Wenn die Kürzungen in der Eingliederungshilfe so kommen, wie sie aktuell diskutiert werden, könnten sie die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen unzumutbar beschneiden. Besonders grotesk und phantasielos an den Vorschlägen ist, dass für das erklärte Ziel, Kosten einzusparen, nicht bei der überbordenden Bürokratie angesetzt wird, sondern nur Leistungskürzungen diskutiert werden. Das ist aber grundfalsch, da Menschen mit Behinderungen, wenn sie wie die Athletinnen und Athleten, die heute geehrt werden, selbstbestimmt leben und arbeiten können, von steuerfinanzierten Leistungen unabhängiger sind. Die Finanzierung von Sonderstrukturen hingegen, also die ‚Unterbringung‘ in Wohnheimen und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, ist langfristig der weitaus teurere Weg. Entscheidend ist auch, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht mit den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) vereinbar wären, die geltendes Bundesrecht ist. Denn diese Maßnahmen würden zu einer Beschränkung bereits implementierter Rechte zur selbstbestimmten Lebensführung von Menschen mit Behinderungen führen.“





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