OSNABRÜCK (kobinet)
Die Lebens-Hilfe Osnabrück ist ein Verein.
Ein Verein ist eine Gruppe von Menschen.
Die Menschen arbeiten zusammen.
Der Verein hilft Menschen mit Behinderung.
Eine Behinderung macht manche Sachen schwierig.
Man braucht oft mehr Hilfe als andere Menschen.
Der Verein hilft auch den Familien dieser Menschen.
Die Bundes-Regierung plant ein neues Gesetz.
Die Bundes-Regierung besteht aus dem Bundes-Kanzler und den Ministern.
Sie kümmern sich um die Politik in ganz Deutschland.
Das Gesetz heißt Pflege-Neu-Ordnungs-Gesetz.
Ein Gesetz ist eine Regel.
Alle Menschen in Deutschland müssen sich daran halten.
Dieses Gesetz soll die Pflege in Deutschland verändern.
Pflege bedeutet: Menschen werden bei alltäglichen Dingen unterstützt.
Zum Beispiel alte oder kranke Menschen.
Die Lebens-Hilfe Osnabrück ist sehr besorgt.
Das neue Gesetz schafft wichtige Hilfen ab.
Das trifft Familien mit Kindern mit Behinderung hart.
Viele Familien pflegen ihre Angehörigen zu Hause.
Angehörige sind Menschen aus der eigenen Familie.
Zum Beispiel die Mutter, der Vater oder die Schwester.
Dafür bekommen sie Geld-Hilfe vom Staat.
Der Staat kürzt diese Geld-Hilfe jetzt.
Eine wichtige Hilfe heißt Verhinderungs-Pflege.
Verhinderungs-Pflege bedeutet: Jemand anderes übernimmt die Pflege.
Das passiert, wenn die pflegende Person eine Pause braucht.
Dafür gibt es bisher bis zu 3.539 Euro pro Jahr.
Das neue Gesetz schafft die Verhinderungs-Pflege ab.
Das sagt Jonas Igelbrink von der Lebens-Hilfe Osnabrück.
Er plant den Familien-Entlastenden Dienst.
Er plant, wer wann welche Familie besucht.
Dieser Dienst heißt kurz FED.
Den FED gibt es seit fast 40 Jahren.
Der FED hilft heute rund 320 Familien.
330 freiwillige Helfer und Helferinnen arbeiten dort.
Sie betreuen Menschen mit Behinderung zu Hause.
Betreuung bedeutet: Eine Person hilft einer anderen Person im Alltag.
Die Person bekommt Unterstützung bei Dingen, die sie alleine nicht kann.
Familien bezahlen viele Betreuungs-Stunden mit dem Entlastungs-Betrag.
Der Entlastungs-Betrag ist Geld vom Staat.
Mit diesem Geld können Familien Hilfe bei der Pflege bezahlen.
Auch dieser Betrag soll sich verändern.
Das neue Gesetz plant ein Sozial-Raum-Budget.
Ein Budget ist Geld für eine bestimmte Sache.
Das Sozial-Raum-Budget ist Geld vom Staat für Pflege-Hilfen.
Familien bekommen jeden Monat etwas Geld für Pflege-Hilfen.
Dieses Geld können sie aber nicht mehr ansparen.
Bisher konnten Familien Geld über mehrere Monate sparen.
Dann konnten sie in den Ferien mehr Hilfe bezahlen.
Das ist mit dem neuen Budget nicht mehr möglich.
Manche Menschen haben Pflege-Grad 1.
Der Pflege-Grad zeigt, wie viel Hilfe ein Mensch braucht.
Es gibt Pflege-Grade von 1 bis 5.
Pflege-Grad 1 bedeutet: Die Person braucht wenig Pflege-Hilfe.
Diese Menschen bekommen kein Sozial-Raum-Budget.
Diese Menschen verlieren also alle Entlastungs-Angebote.
Jonas Igelbrink sagt dazu:
Viele Familien können sich dann weniger Hilfe leisten.
Manche Familien können sich keine Hilfe mehr leisten.
Pflegende Angehörige arbeiten sehr viel.
Sie pflegen jeden Tag und auch nachts.
In Deutschland pflegen die meisten Menschen ihre Angehörigen selbst.
Das ist mehr als alle Pflege-Dienste zusammen.
Trotzdem vergessen viele Menschen die pflegenden Angehörigen.
Die Lebens-Hilfe Osnabrück fordert deshalb:
Die Verhinderungs-Pflege muss erhalten bleiben.
Der gemeinsame Jahres-Betrag von 3.539 Euro muss erhalten bleiben.
Das Sozial-Raum-Budget muss auch für Pflege-Grad 1 gelten.
Igelbrink warnt:
Pflegende Angehörige dürfen nicht geschwächt werden.
Sonst wird die ganze Pflege in Deutschland schlechter.
Viele Menschen pflegen jeden Tag.
Die Politik muss diese Menschen unterstützen.

Foto: Lebenshilfe
OSNABRÜCK (kobinet) Die Lebenshilfe Osnabrück kritisiert die im Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vorgesehenen Kürzungen bei den Leistungen für pflegende Angehörige scharf. Insbesondere die geplante Abschaffung der Verhinderungspflege in Form des Gemeinsamen Jahresbetrags von 3.539 Euro sowie die Streichung von Entlastungsmöglichkeiten im Pflegegrad 1 würden Familien mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderung massiv treffen. Der Gesetzentwurf sieht vor, die bisherige Verhinderungspflege abzuschaffen und den bisherigen Entlastungsbetrag in ein sogenanntes Sozialraumbudget zu überführen. Gleichzeitig entfällt im Pflegegrad 1 die Möglichkeit, diese Leistung überhaupt in Anspruch zu nehmen. "Für viele Familien sind Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag die wichtigsten und oftmals einzigen Möglichkeiten, regelmäßig Entlastung zu organisieren. Wer diese Leistungen streicht oder einschränkt, entzieht Eltern die dringend benötigten Freiräume für Arzttermine, Beruf, Geschwisterkinder oder einfach eine kurze Pause vom Pflegealltag", sagt Jonas Igelbrink, Koordinator des Familienentlastenden Dienstes (FED) der Lebenshilfe Osnabrück.
Seit fast 40 Jahren unterstützt der FED Familien mit Angehörigen mit Behinderung und vermittelt ehrenamtliche Helferinnen und Helfer für die Betreuung zu Hause und in der Freizeit. Heute begleitet der Dienst rund 320 Familien in Stadt und Landkreis Osnabrück. Mehr als 330 Ehrenamtliche engagieren sich dabei für den FED. Die Betreuung wird in vielen Fällen über den Entlastungsbetrag finanziert. Die Verhinderungspflege dient häufig als wichtige Ergänzung, wenn der monatliche Betrag nicht ausreicht oder ein höherer Unterstützungsbedarf besteht. Genau diese flexible Finanzierung steht nun auf dem Spiel.
Zwar sieht das neue Sozialraumbudget auf den ersten Blick höhere monatliche Beträge vor. Gleichzeitig entfällt jedoch die bisherige Möglichkeit, Leistungen über einen längeren Zeitraum anzusparen. Familien können damit künftig nicht mehr flexibel zusätzliche Unterstützung in Ferienzeiten, bei besonderen Belastungen oder während eines Urlaubs organisieren. Besonders kritisch bewertet die Lebenshilfe Osnabrück zudem, dass das neue sogenannte Überbrückungsbudget nur in eng begrenzten Akutsituationen genutzt werden kann. Für die regelmäßige stundenweise Entlastung durch den FED sei es kein Ersatz.
„Die Folgen werden wir unmittelbar vor Ort spüren. Viele Familien werden sich deutlich weniger Betreuungsstunden leisten können oder ganz auf Entlastungsangebote verzichten müssen. Betroffen sind ausgerechnet diejenigen, die seit Jahren oder Jahrzehnten rund um die Uhr Verantwortung übernehmen. Pflegende Angehörige sind der größte Pflegedienst Deutschlands – und zugleich oft die Unsichtbaren in unserem Pflegesystem“, warnt Igelbrink. Die Lebenshilfe Osnabrück fordert die Bundesregierung daher auf, die Verhinderungspflege und den Gemeinsamen Jahresbetrag vollständig zu erhalten sowie das Sozialraumbudget auch Menschen mit Pflegegrad 1 zur Verfügung zu stellen. „Wenn die Politik den größten Pflegedienst Deutschlands weiter schwächen will, darf sie sich nicht wundern, wenn immer mehr Familien an ihre Belastungsgrenzen geraten. Wer häusliche Pflege erhalten will, muss die Menschen unterstützen, die sie jeden Tag leisten“, so Igelbrink.

Foto: Lebenshilfe
OSNABRÜCK (kobinet) Die Lebenshilfe Osnabrück kritisiert die im Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vorgesehenen Kürzungen bei den Leistungen für pflegende Angehörige scharf. Insbesondere die geplante Abschaffung der Verhinderungspflege in Form des Gemeinsamen Jahresbetrags von 3.539 Euro sowie die Streichung von Entlastungsmöglichkeiten im Pflegegrad 1 würden Familien mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderung massiv treffen. Der Gesetzentwurf sieht vor, die bisherige Verhinderungspflege abzuschaffen und den bisherigen Entlastungsbetrag in ein sogenanntes Sozialraumbudget zu überführen. Gleichzeitig entfällt im Pflegegrad 1 die Möglichkeit, diese Leistung überhaupt in Anspruch zu nehmen. "Für viele Familien sind Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag die wichtigsten und oftmals einzigen Möglichkeiten, regelmäßig Entlastung zu organisieren. Wer diese Leistungen streicht oder einschränkt, entzieht Eltern die dringend benötigten Freiräume für Arzttermine, Beruf, Geschwisterkinder oder einfach eine kurze Pause vom Pflegealltag", sagt Jonas Igelbrink, Koordinator des Familienentlastenden Dienstes (FED) der Lebenshilfe Osnabrück.
Seit fast 40 Jahren unterstützt der FED Familien mit Angehörigen mit Behinderung und vermittelt ehrenamtliche Helferinnen und Helfer für die Betreuung zu Hause und in der Freizeit. Heute begleitet der Dienst rund 320 Familien in Stadt und Landkreis Osnabrück. Mehr als 330 Ehrenamtliche engagieren sich dabei für den FED. Die Betreuung wird in vielen Fällen über den Entlastungsbetrag finanziert. Die Verhinderungspflege dient häufig als wichtige Ergänzung, wenn der monatliche Betrag nicht ausreicht oder ein höherer Unterstützungsbedarf besteht. Genau diese flexible Finanzierung steht nun auf dem Spiel.
Zwar sieht das neue Sozialraumbudget auf den ersten Blick höhere monatliche Beträge vor. Gleichzeitig entfällt jedoch die bisherige Möglichkeit, Leistungen über einen längeren Zeitraum anzusparen. Familien können damit künftig nicht mehr flexibel zusätzliche Unterstützung in Ferienzeiten, bei besonderen Belastungen oder während eines Urlaubs organisieren. Besonders kritisch bewertet die Lebenshilfe Osnabrück zudem, dass das neue sogenannte Überbrückungsbudget nur in eng begrenzten Akutsituationen genutzt werden kann. Für die regelmäßige stundenweise Entlastung durch den FED sei es kein Ersatz.
„Die Folgen werden wir unmittelbar vor Ort spüren. Viele Familien werden sich deutlich weniger Betreuungsstunden leisten können oder ganz auf Entlastungsangebote verzichten müssen. Betroffen sind ausgerechnet diejenigen, die seit Jahren oder Jahrzehnten rund um die Uhr Verantwortung übernehmen. Pflegende Angehörige sind der größte Pflegedienst Deutschlands – und zugleich oft die Unsichtbaren in unserem Pflegesystem“, warnt Igelbrink. Die Lebenshilfe Osnabrück fordert die Bundesregierung daher auf, die Verhinderungspflege und den Gemeinsamen Jahresbetrag vollständig zu erhalten sowie das Sozialraumbudget auch Menschen mit Pflegegrad 1 zur Verfügung zu stellen. „Wenn die Politik den größten Pflegedienst Deutschlands weiter schwächen will, darf sie sich nicht wundern, wenn immer mehr Familien an ihre Belastungsgrenzen geraten. Wer häusliche Pflege erhalten will, muss die Menschen unterstützen, die sie jeden Tag leisten“, so Igelbrink.





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