
Foto: Weibernetz
Kassel (kobinet) Das Bundesjustizministerium will Frauen besser vor häuslicher Gewalt und Femiziden schützen und deshalb das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) reformieren. Der aktuelle Referentenentwurf sieht zwei zusätzliche Maßnahmen vor: die sogenannte elektronische Fußfessel für Gewalttäter und verpflichtende Kurse der Täterarbeit. Das reicht dem Weibernetz nicht. Es erläutert in einer Stellungnahme, warum. Die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz fordert seit langem eine Reform des Gewaltschutzgesetzes, denn Frauen mit Beeinträchtigungen können einige Schutzmaßnahmen, wie die Wegweisung des Täters aus der eigenen Wohnung, häufig nicht nutzen. Jetzt soll das Gesetz geändert werden, allerdings mit ganz anderen Maßnahmen wie der elektronischen Fußfessel und verpflichtender Täterarbeit.









































