Dresden (kobinet)
Michael Kretschmer ist Minister-Präsident von Sachsen.
Ein Minister-Präsident ist der Chef von einem Bundes-Land.
Er leitet die Regierung von dem Bundes-Land.
Am 13. November 2025 hat er etwas Wichtiges gemacht.
Er hat Michael Welsch wieder berufen.
Berufen bedeutet: Jemand wird ausgewählt.
Die Person bekommt einen wichtigen Job.
Michael Welsch ist Landes-Beauftragter für Inklusion.
Inklusion bedeutet: Alle Menschen gehören dazu.
Alle Menschen können überall mit-machen.
Ein Landes-Beauftragter kümmert sich um ein bestimmtes Thema.
Zum Beispiel: Um die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Eine Behinderung macht manche Sachen schwierig.
Manche Dinge gehen nicht so einfach.
Michael Welsch macht diese wichtige Arbeit jetzt weiter.
Minister-Präsident Kretschmer sagt:
Michael Welsch setzt sich sehr für Menschen mit Behinderungen ein.
Er macht seine Arbeit mit viel Herz.
Er kennt sich sehr gut aus.
Er gibt nicht auf.
Er sorgt dafür, dass Inklusion wichtig bleibt.
Michael Welsch baut Brücken zwischen verschiedenen Gruppen.
Zum Beispiel zwischen Menschen mit Behinderungen und Behörden.
Eine Behörde ist ein Amt.
Dort arbeiten Menschen für den Staat.
Er will, dass alle Menschen gleich-berechtigt leben können.
Gleich-berechtigt bedeutet: Alle haben die gleichen Rechte.
Minister-Präsident Kretschmer freut sich sehr.
Michael Welsch macht seine gute Arbeit weiter.
Michael Welsch sagt:
Ich freue mich sehr über das Vertrauen.
Das Vertrauen kommt vom Minister-Präsidenten.
Und von Gruppen für Menschen mit Behinderungen.
Ich mache diese Arbeit sehr gerne.
Mein Team und ich arbeiten weiter für Inklusion.
Wir wollen mehr Teil-Habe erreichen.
Teil-Habe bedeutet: Alle können überall mit-machen.
Wir bleiben bei unserem Ziel.
Das Ziel ist: Ein gutes Leben für alle Menschen.
Auch wenn es schwierig ist.
Hinter-grund:
Es gibt ein Gesetz in Sachsen.
Das Gesetz heißt: Sächsisches Inklusions-Gesetz.
Das Gesetz regelt die Arbeit vom Landes-Beauftragten.
Der Minister-Präsident beruft den Landes-Beauftragten.
Verbände für Menschen mit Behinderungen helfen dabei.
Ein Verband ist eine Gruppe von Menschen.
Sie haben ein gemeinsames Ziel.
Sie arbeiten zusammen.
Die Amts-Zeit dauert 5 Jahre.
Eine Amts-Zeit ist eine Zeit.
In dieser Zeit hat jemand ein Amt.
Der Landes-Beauftragte arbeitet bei der Staats-Kanzlei.
Die Staats-Kanzlei ist ein wichtiges Amt.
Sie gehört zum Minister-Präsidenten.
Die Staats-Kanzlei hilft ihm bei der Arbeit.
Er ist unabhängig in seiner Arbeit.
Niemand kann ihm sagen, was er machen soll.
Er arbeitet für alle Ministerien.
Ein Ministerium ist ein Amt von der Regierung.
In einem Ministerium arbeiten viele Menschen.
Sie kümmern sich um bestimmte Themen.
Zum Beispiel: Gesundheit oder Arbeit.
Der Landes-Beauftragte hat wichtige Aufgaben:
Er will Benachteiligung beenden.
Benachteiligung bedeutet: Jemand wird unfair behandelt.
Er will gleiche Rechte für alle Menschen.
Er will selbst-bestimmtes Leben ermöglichen.
Selbst-bestimmung bedeutet: Man entscheidet für sich selbst.
Niemand entscheidet für einen.
Er berät die Sächsische Staats-Regierung.
Michael Welsch wurde 1967 geboren.
Er kommt aus Freital.
Er ist verheiratet.
Er hat 3 erwachsene Kinder.
Er hat Verwaltung studiert.
Und Politik-Wissenschaft.
Seit Dezember 2021 ist er Landes-Beauftragter.
Vorher hat er schon für Menschen mit Behinderungen gearbeitet.
Er war Persönlicher Referent.
Ein persönlicher Referent ist ein Helfer.
Er unterstützt eine wichtige Person bei der Arbeit.
Er plant Termine und bereitet Treffen vor.
Und Leiter einer Geschäfts-Stelle.
Seit dem Jahr 2000 ist er auch Lehrer.
Er unterrichtet Schwer-Behinderten-Recht an der Hoch-Schule Meißen.

Foto: Sächsische Staatskanzlei
Dresden (kobinet) Der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer hat am 13. November 2025 den Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen, Michael Welsch, für eine zweite Amtszeit berufen. "Michael Welsch ist ein unermüdlicher Anwalt für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Mit Herz, Sachverstand und großer Beharrlichkeit treibt er die Inklusion in unserem Land voran", sagte Ministerpräsident Michael Kretschmer und betonte: "Er steht wie kaum ein anderer für gelebte Inklusion in Sachsen und hat entscheidend dazu beigetragen, dass Teilhabe und Barrierefreiheit heute selbstverständliche Themen in Politik und Verwaltung sind. Mit seinem Engagement und seiner Erfahrung gelingt es ihm immer wieder, Brücken zu bauen – zwischen Betroffenen, Institutionen und der Staatsregierung. Michael Welsch verkörpert das Ziel, dass alle Menschen in Sachsen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Ich freue mich sehr, dass er seine erfolgreiche Arbeit in einer zweiten Amtszeit fortsetzt und weiterhin Impulse für ein inklusives Miteinander geben wird."
Michael Welsch äußerte sich zur Wiederberufung wie folgt: „Das große Vertrauen, das Ministerpräsident Michael Kretschmer und die Organisationen der Menschen mit Behinderungen mir mit meiner Wiederberufung entgegenbringen, freut und ehrt mich sehr. Ich nehme diese Wiederberufung mit großer Motivation und Leidenschaft an. Gemeinsam werden wir die nächsten Schritte zu einem Mehr an gleichberechtigter und selbstbestimmter Teilhabe gehen. Es gilt, auch unter den aktuellen Rahmenbedingungen den Kompass in Richtung Inklusion nicht aus dem Blick zu verlieren. Dafür stehe ich gemeinsam mit meinem Team.“
Hintergrund:
Nach § 12 Absatz 1 Sächsisches Inklusionsgesetz beruft der Ministerpräsident unter Beteiligung der Verbände der Menschen mit Behinderungen für die Dauer einer Legislaturperiode bei der Staatskanzlei einen Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen. Der Landesbeauftragte ist unabhängig, nicht weisungsgebunden und agiert ministeriumsübergreifend.
Der Landesbeauftragte wirkt darauf hin, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Eine wichtige Aufgabe dabei ist die Beratung der Sächsischen Staatsregierung in Fragen der Politik für Menschen mit Behinderungen.
Michael Welsch wurde 1967 in Freital geboren, ist verheiratet und Vater von drei erwachsenen Kindern. Der studierte Verwaltungs- und Politikwissenschaftler amtiert seit Dezember 2021 als Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen. Zuvor war er Persönlicher Referent und Leiter der Geschäftsstelle des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Seit 2000 ist Michael Welsch Lehrbeauftragter für Schwerbehindertenrecht an der Hochschule Meißen.

Foto: Sächsische Staatskanzlei
Dresden (kobinet) Der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer hat am 13. November 2025 den Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen, Michael Welsch, für eine zweite Amtszeit berufen. "Michael Welsch ist ein unermüdlicher Anwalt für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Mit Herz, Sachverstand und großer Beharrlichkeit treibt er die Inklusion in unserem Land voran", sagte Ministerpräsident Michael Kretschmer und betonte: "Er steht wie kaum ein anderer für gelebte Inklusion in Sachsen und hat entscheidend dazu beigetragen, dass Teilhabe und Barrierefreiheit heute selbstverständliche Themen in Politik und Verwaltung sind. Mit seinem Engagement und seiner Erfahrung gelingt es ihm immer wieder, Brücken zu bauen – zwischen Betroffenen, Institutionen und der Staatsregierung. Michael Welsch verkörpert das Ziel, dass alle Menschen in Sachsen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Ich freue mich sehr, dass er seine erfolgreiche Arbeit in einer zweiten Amtszeit fortsetzt und weiterhin Impulse für ein inklusives Miteinander geben wird."
Michael Welsch äußerte sich zur Wiederberufung wie folgt: „Das große Vertrauen, das Ministerpräsident Michael Kretschmer und die Organisationen der Menschen mit Behinderungen mir mit meiner Wiederberufung entgegenbringen, freut und ehrt mich sehr. Ich nehme diese Wiederberufung mit großer Motivation und Leidenschaft an. Gemeinsam werden wir die nächsten Schritte zu einem Mehr an gleichberechtigter und selbstbestimmter Teilhabe gehen. Es gilt, auch unter den aktuellen Rahmenbedingungen den Kompass in Richtung Inklusion nicht aus dem Blick zu verlieren. Dafür stehe ich gemeinsam mit meinem Team.“
Hintergrund:
Nach § 12 Absatz 1 Sächsisches Inklusionsgesetz beruft der Ministerpräsident unter Beteiligung der Verbände der Menschen mit Behinderungen für die Dauer einer Legislaturperiode bei der Staatskanzlei einen Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen. Der Landesbeauftragte ist unabhängig, nicht weisungsgebunden und agiert ministeriumsübergreifend.
Der Landesbeauftragte wirkt darauf hin, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zu verhindern sowie ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Eine wichtige Aufgabe dabei ist die Beratung der Sächsischen Staatsregierung in Fragen der Politik für Menschen mit Behinderungen.
Michael Welsch wurde 1967 in Freital geboren, ist verheiratet und Vater von drei erwachsenen Kindern. Der studierte Verwaltungs- und Politikwissenschaftler amtiert seit Dezember 2021 als Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen. Zuvor war er Persönlicher Referent und Leiter der Geschäftsstelle des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Seit 2000 ist Michael Welsch Lehrbeauftragter für Schwerbehindertenrecht an der Hochschule Meißen.




