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Rückschritt statt Fortschritt: Behinderte Menschen brauchen starke Mitwirkungsrechte – auch in Einrichtungen

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Foto: Irina Tischer

Stuttgart (kobinet) Am 13. November 2025 fand im Landtag von Baden-Württemberg die erste Lesung des Teilhabe-, Pflegequalitätsgesetz (TPQG) statt, durch das Bürokratie abgebaut werden soll. Dabei ist vorgesehen, dass die Mitwirkung von Heimbewohner*innen stark eingeschränkt werden soll. Der Hauptkritikpunkt der Interessenvertretung behinderter Menschen ist, dass die Heimmitwirkungsverordnung ersatzlos gestrichen werden soll. Stattdessen sollen Handreichungen erarbeitet werden, die Hinweise geben. Diese Handreichungen sind aber nicht verbindlich. Menschen mit Behinderungen und deren Selbsthilfeverbände sehen darin eine erhebliche Schwächung der Mitwirkungsrechte in Heimen. Bereits in der Ver­bändeanhörung haben sie davor gewarnt. "Menschen mit Behinderungen brauchen eine starke Stimme. Das Wohnheim ist ihr Zuhause und daher wollen sie mitbestimmen und mitgestalten", sagen die Vertreter der LAG Selbsthilfe, des Landesverbandes für Men­schen mit Körper- und Mehrfachbehinderung sowie die LAG AVMB BW. "Wir stimmen zu, die bisherige Heimmitwirkungsverordnung weiterzuentwickeln. Wir lehnen aber deren er­satzlose Streichung ab."

„Die Heimmitwirkung braucht klare rechtliche Regeln, eine Kultur des Vertrauens ist zu wenig“, davon ist Bärbel Kehl-Maurer, Vorsitzende der LAG Selbsthilfe Baden-Württem­berg, überzeugt. „Die Stimme der Betroffenen wurde völlig ignoriert“, ergänzt Gerhard Pfeiffer von der LAG AVMB BW und fragt sich: „Was hat das alles mit Entbürokratisierung zu tun?“ Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin des Landesverbandes für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung und Mitglied im Landesbehindertenbeirat fügt an: „Eine starke Beteiligung der Menschen mit Behinderungen ist ein Grundpfeiler der UN-Behinder­tenrechtskonvention. Daraus leitet sich das Recht auf eine qualifizierte Rückmeldung ab, warum die Einwände und Vorschläge der Selbsthilfeverbände nicht ins Gesetz aufgenom­men wurden. Allgemeine Hinweise in der Gesetzesbegründung reichen nicht aus.“

Die Verbandsvertreter sind sich einig: „Menschen mit schweren Behinderungen leben oft viele Jahre und Jahrzehnte in einer besonderen Wohnform. Daher ist es wichtig, dass sie umfangreich mitwirken und ihren Lebensraum mitgestalten können. Es ist nicht nachvoll­ziehbar, weshalb – bundesweit einmalig – die Ausgestaltung der Mitwirkungsrechte allein auf Handreichungen praxisnäher sein soll“. Teilhabe gehöre zur Demokratie – und Demokratie ist Teilhabe – dies sollte gerade in dieser gesellschaftlichen und politischen Situation ernst genommen werden, heißt es in einer Presseinformation der baden-württembergischen Verbände.