Stuttgart (kobinet)
Lösung
Am 13. November 2025 gab es eine Sitzung.
Die Sitzung war im Land-Tag.
Land-Tag ist das Parlament von Baden-Württemberg.
Das Parlament ist eine Versammlung.
Dort treffen sich Volks-Vertreter.
Sie machen Gesetze.
Dort wurde über ein neues Gesetz gesprochen.
Das Gesetz heißt: Teil-Habe- und Pflege-Qualitäts-Gesetz.
Die kurze Form ist: TPQG.
Das Gesetz soll Büro-Kratie abbauen.
Büro-Kratie bedeutet: Es gibt viele Regeln.
Es gibt viele Formulare.
Alles dauert sehr lange.
Aber: Das Gesetz hat ein großes Problem.
Menschen in Wohn-Heimen sollen weniger mit-reden dürfen.
Das finden viele Menschen nicht gut.
Bisher gibt es eine wichtige Regel.
Die Regel heißt: Heim-Mit-Wirkungs-Verordnung.
Eine Verordnung ist eine Regel.
Die Regel muss man befolgen.
Wer sich nicht daran hält, bekommt Ärger.
Diese Regel soll weg-fallen.
Das bedeutet: Die Regel wird gestrichen.
Statt der Regel soll es nur Hinweise geben.
Diese Hinweise nennt man: Hand-Reichungen.
Hand-Reichungen sind Tipps.
Aber: Diese Tipps muss man nicht befolgen.
Man kann die Tipps ignorieren.
Menschen mit Behinderungen sind dagegen.
Eine Behinderung macht Sachen schwierig.
Manche Dinge gehen nicht so einfach.
Ihre Verbände sind auch dagegen.
Ein Verband ist eine Gruppe.
Die Menschen in der Gruppe haben die gleichen Ziele.
Sie arbeiten zusammen.
Die Verbände haben schon vorher gewarnt.
Sie sagen: Die Mit-Wirkungs-Rechte werden zu schwach.
Drei wichtige Verbände haben sich gemeldet.
Das sind:
Diese Verbände sagen:
Menschen mit Behinderungen brauchen eine starke Stimme.
Das Wohn-Heim ist ihr Zu-Hause.
Darum wollen sie mit-bestimmen.
Sie wollen ihren Wohn-Ort mit-gestalten.
Mit-gestalten bedeutet: Man redet mit.
Man entscheidet mit.
Man kann Dinge verändern.
Die Verbände sagen auch:
Wir wollen die alte Regel verbessern.
Aber: Wir wollen sie nicht streichen.
Man braucht klare Regeln.
Nur Vertrauen reicht nicht aus.
Bärbel Kehl-Maurer ist die Chefin.
Sie leitet die LAG Selbst-Hilfe.
Sie sagt: Die Heim-Mit-Wirkung braucht klare Regeln.
Vertrauen alleine ist zu wenig.
Gerhard Pfeiffer arbeitet bei der LAG AVMB BW.
Er sagt: Die Stimme der Betroffenen wurde ignoriert.
Betroffene sind Menschen mit einem Problem.
Eine Sache betrifft sie direkt.
Die Sache ist wichtig für ihr Leben.
Ignoriert bedeutet: Nicht beachtet.
Er fragt: Was hat das mit Büro-Kratie-Abbau zu tun?
Jutta Pagel-Steidl ist Geschäfts-Führerin.
Eine Geschäfts-Führerin leitet eine Gruppe.
Sie ist die Chefin.
Sie trifft wichtige Entscheidungen.
Sie leitet den Landes-Verband.
Sie ist auch Mitglied im Landes-Behinderten-Beirat.
Sie sagt: Menschen mit Behinderungen müssen mit-reden dürfen.
Das steht in einem wichtigen Vertrag.
Der Vertrag heißt: UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Eine Konvention ist ein Vertrag.
Viele Länder haben den Vertrag unterschrieben.
Alle sollen sich an die Regeln halten.
Dieser Vertrag schützt Menschen mit Behinderungen.
Daraus folgt ein wichtiges Recht:
Die Verbände müssen eine gute Antwort bekommen.
Die Politik muss erklären:
Warum wurden die Vorschläge nicht genommen?
Allgemeine Hinweise im Gesetz-Text reichen nicht.
Die Verbände sagen:
Menschen mit schweren Behinderungen leben lange im Heim.
Oft leben sie viele Jahre dort.
Manchmal leben sie Jahr-Zehnte dort.
Jahr-Zehnte bedeutet: 10 Jahre oder mehr.
Darum ist Mit-Wirkung so wichtig.
Sie müssen ihren Lebens-Raum mit-gestalten können.
Die Verbände verstehen das Gesetz nicht.
Sie fragen: Warum sollen nur Tipps besser sein?
Das gibt es in keinem anderen Bundes-Land.
Baden-Württemberg ist das einzige Bundes-Land.
Nur Baden-Württemberg hat diese Idee.
Die Verbände sagen zum Schluss:
Teil-Habe gehört zur Demokratie.
Demokratie bedeutet: Das Volk herrscht.
Das Volk entscheidet über wichtige Sachen.
Teil-Habe bedeutet: Du machst bei etwas mit.
Du bist dabei und kannst mit-entscheiden.
Alle Menschen dürfen mit-reden.
Und: Demokratie ist Teil-Habe.
Das ist jetzt besonders wichtig.
Die Gesellschaft muss das ernst nehmen.
Gesellschaft bedeutet: Eine Gruppe von Menschen lebt zusammen.
Zum Beispiel alle Menschen in Deutschland.
Die Politik muss das ernst nehmen.

Foto: Irina Tischer
Stuttgart (kobinet) Am 13. November 2025 fand im Landtag von Baden-Württemberg die erste Lesung des Teilhabe-, Pflegequalitätsgesetz (TPQG) statt, durch das Bürokratie abgebaut werden soll. Dabei ist vorgesehen, dass die Mitwirkung von Heimbewohner*innen stark eingeschränkt werden soll. Der Hauptkritikpunkt der Interessenvertretung behinderter Menschen ist, dass die Heimmitwirkungsverordnung ersatzlos gestrichen werden soll. Stattdessen sollen Handreichungen erarbeitet werden, die Hinweise geben. Diese Handreichungen sind aber nicht verbindlich. Menschen mit Behinderungen und deren Selbsthilfeverbände sehen darin eine erhebliche Schwächung der Mitwirkungsrechte in Heimen. Bereits in der Verbändeanhörung haben sie davor gewarnt. "Menschen mit Behinderungen brauchen eine starke Stimme. Das Wohnheim ist ihr Zuhause und daher wollen sie mitbestimmen und mitgestalten", sagen die Vertreter der LAG Selbsthilfe, des Landesverbandes für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung sowie die LAG AVMB BW. "Wir stimmen zu, die bisherige Heimmitwirkungsverordnung weiterzuentwickeln. Wir lehnen aber deren ersatzlose Streichung ab."
„Die Heimmitwirkung braucht klare rechtliche Regeln, eine Kultur des Vertrauens ist zu wenig“, davon ist Bärbel Kehl-Maurer, Vorsitzende der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg, überzeugt. „Die Stimme der Betroffenen wurde völlig ignoriert“, ergänzt Gerhard Pfeiffer von der LAG AVMB BW und fragt sich: „Was hat das alles mit Entbürokratisierung zu tun?“ Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin des Landesverbandes für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung und Mitglied im Landesbehindertenbeirat fügt an: „Eine starke Beteiligung der Menschen mit Behinderungen ist ein Grundpfeiler der UN-Behindertenrechtskonvention. Daraus leitet sich das Recht auf eine qualifizierte Rückmeldung ab, warum die Einwände und Vorschläge der Selbsthilfeverbände nicht ins Gesetz aufgenommen wurden. Allgemeine Hinweise in der Gesetzesbegründung reichen nicht aus.“
Die Verbandsvertreter sind sich einig: „Menschen mit schweren Behinderungen leben oft viele Jahre und Jahrzehnte in einer besonderen Wohnform. Daher ist es wichtig, dass sie umfangreich mitwirken und ihren Lebensraum mitgestalten können. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb – bundesweit einmalig – die Ausgestaltung der Mitwirkungsrechte allein auf Handreichungen praxisnäher sein soll“. Teilhabe gehöre zur Demokratie – und Demokratie ist Teilhabe – dies sollte gerade in dieser gesellschaftlichen und politischen Situation ernst genommen werden, heißt es in einer Presseinformation der baden-württembergischen Verbände.

Foto: Irina Tischer
Stuttgart (kobinet) Am 13. November 2025 fand im Landtag von Baden-Württemberg die erste Lesung des Teilhabe-, Pflegequalitätsgesetz (TPQG) statt, durch das Bürokratie abgebaut werden soll. Dabei ist vorgesehen, dass die Mitwirkung von Heimbewohner*innen stark eingeschränkt werden soll. Der Hauptkritikpunkt der Interessenvertretung behinderter Menschen ist, dass die Heimmitwirkungsverordnung ersatzlos gestrichen werden soll. Stattdessen sollen Handreichungen erarbeitet werden, die Hinweise geben. Diese Handreichungen sind aber nicht verbindlich. Menschen mit Behinderungen und deren Selbsthilfeverbände sehen darin eine erhebliche Schwächung der Mitwirkungsrechte in Heimen. Bereits in der Verbändeanhörung haben sie davor gewarnt. "Menschen mit Behinderungen brauchen eine starke Stimme. Das Wohnheim ist ihr Zuhause und daher wollen sie mitbestimmen und mitgestalten", sagen die Vertreter der LAG Selbsthilfe, des Landesverbandes für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung sowie die LAG AVMB BW. "Wir stimmen zu, die bisherige Heimmitwirkungsverordnung weiterzuentwickeln. Wir lehnen aber deren ersatzlose Streichung ab."
„Die Heimmitwirkung braucht klare rechtliche Regeln, eine Kultur des Vertrauens ist zu wenig“, davon ist Bärbel Kehl-Maurer, Vorsitzende der LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg, überzeugt. „Die Stimme der Betroffenen wurde völlig ignoriert“, ergänzt Gerhard Pfeiffer von der LAG AVMB BW und fragt sich: „Was hat das alles mit Entbürokratisierung zu tun?“ Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin des Landesverbandes für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung und Mitglied im Landesbehindertenbeirat fügt an: „Eine starke Beteiligung der Menschen mit Behinderungen ist ein Grundpfeiler der UN-Behindertenrechtskonvention. Daraus leitet sich das Recht auf eine qualifizierte Rückmeldung ab, warum die Einwände und Vorschläge der Selbsthilfeverbände nicht ins Gesetz aufgenommen wurden. Allgemeine Hinweise in der Gesetzesbegründung reichen nicht aus.“
Die Verbandsvertreter sind sich einig: „Menschen mit schweren Behinderungen leben oft viele Jahre und Jahrzehnte in einer besonderen Wohnform. Daher ist es wichtig, dass sie umfangreich mitwirken und ihren Lebensraum mitgestalten können. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb – bundesweit einmalig – die Ausgestaltung der Mitwirkungsrechte allein auf Handreichungen praxisnäher sein soll“. Teilhabe gehöre zur Demokratie – und Demokratie ist Teilhabe – dies sollte gerade in dieser gesellschaftlichen und politischen Situation ernst genommen werden, heißt es in einer Presseinformation der baden-württembergischen Verbände.




