Berlin (kobinet)
Im Jahr 2023 hat die Regierung neue Regeln gemacht.
Die Regeln heißen: Assistenz-Hunde-Verordnung.
Das ist ein Gesetz für Hilfs-Hunde.
Das Gesetz sagt: Wer darf einen Hilfs-Hund haben.
Und wo darf der Hund mit-kommen.
Zum Beispiel in Geschäfte und Busse.
Diese Regeln sagen: Nur bestimmte Schulen dürfen Assistenz-Hunde ausbilden.
Diese Schulen brauchen ein Zertifikat.
Das ist eine Urkunde auf Papier.
Die Urkunde zeigt: Eine Schule darf Hunde ausbilden.
Aber es gibt ein Problem.
In ganz Deutschland gibt es keine einzige Schule mit diesem Zertifikat.
Warum ist das so?
Es gibt keine Stelle.
Die Stelle soll das Zertifikat geben.
Aber die Stelle gibt es nicht.
Früher gab es eine Übergangs-Zeit.
Das ist eine besondere Zeit.
In dieser Zeit ändert sich etwas.
Alte Regeln gelten noch.
Neue Regeln gelten auch schon.
Nach dieser Zeit gelten nur die neuen Regeln.
In dieser Zeit konnte man noch nach alten Regeln prüfen.
Diese Zeit ist seit Sommer 2024 vorbei.
Eine Ausnahme gibt es: Blinden-Führ-Hunde werden anders geprüft.
Das sind besondere Hunde.
Sie helfen blinden Menschen.
Die Hunde zeigen den Weg.
Sie passen auf Gefahren auf.
Für diese Hunde gelten andere Regeln.
Der WDR hat darüber berichtet.
Der WDR hat beim Bundes-Ministerium nachgefragt.
Das ist ein wichtiges Amt in Deutschland.
Dort arbeiten viele Menschen.
Sie machen Gesetze und Regeln.
Es gibt verschiedene Ministerien für verschiedene Themen.
Das Bundes-Ministerium ist für Arbeit und Soziales zuständig.
Die Antwort war: Wir arbeiten daran.
Die nötigen Änderungen sind Teil von einer Reform.
Das bedeutet: Etwas wird anders gemacht.
Etwas wird besser gemacht.
Zum Beispiel: Ein Gesetz wird geändert.
Es geht um das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Das ist ein Gesetz für Menschen mit Behinderung.
Das Verfahren für das neue Gesetz hat schon begonnen.
Das bedeutet: Es gibt feste Regeln.
Die Regeln sagen: So macht man etwas.
Zum Beispiel: Bei Gericht gibt es ein Verfahren.
Das Verfahren zeigt: So läuft alles ab.
Aber das Verfahren kommt nicht voran.
Das dauert schon viele Monate.
Deshalb gibt es viel Ärger.
Menschen sind wütend über die Situation.
Das steht im Bericht vom WDR.

Foto: Bundesbehindertenbeauftragter
Berlin (kobinet)
Im Jahr 2023 trat die Assistenzhundeverordnung in Kraft. Und die regelt einem Bericht des WDR zufolge, dass nur zertifizierte Ausbildungsstätten Assistenzhunde ausbilden dürfen. Der Knackpunkt: "Es gibt in ganz Deutschland aktuell keine zertifizierte Ausbildungsstätte, weil es keine übergeordnete Stelle gibt, die sie zertifizieren kann. Eine Übergangsfrist, die eine Prüfung nach dem alten System ermöglicht, ist seit Sommer 2024 ausgelaufen. Ausgenommen sind Blindenführhunde, die anders geprüft werden", heißt es in einem WDR-Bericht zum Thema Assistenzhunde. Der WDR hat beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales nachgefragt und folgende Antwort bekommen: "Man arbeite daran. Und etwas konkreter: "Die dafür notwendigen Rechtsänderungen sind Teil der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes. Das Gesetzgebungsverfahren wurde bereits eingeleitet." Doch genau dieses Gesetzgebungsverfahren geht seit Monaten nicht voran, so dass es auch erheblichen Ärger in Sachen Assistenzhundeanerkennung gibt, wie aus dem WDR-Bericht hervorgeht.

Foto: Bundesbehindertenbeauftragter
Berlin (kobinet)
Im Jahr 2023 trat die Assistenzhundeverordnung in Kraft. Und die regelt einem Bericht des WDR zufolge, dass nur zertifizierte Ausbildungsstätten Assistenzhunde ausbilden dürfen. Der Knackpunkt: "Es gibt in ganz Deutschland aktuell keine zertifizierte Ausbildungsstätte, weil es keine übergeordnete Stelle gibt, die sie zertifizieren kann. Eine Übergangsfrist, die eine Prüfung nach dem alten System ermöglicht, ist seit Sommer 2024 ausgelaufen. Ausgenommen sind Blindenführhunde, die anders geprüft werden", heißt es in einem WDR-Bericht zum Thema Assistenzhunde. Der WDR hat beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales nachgefragt und folgende Antwort bekommen: "Man arbeite daran. Und etwas konkreter: "Die dafür notwendigen Rechtsänderungen sind Teil der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes. Das Gesetzgebungsverfahren wurde bereits eingeleitet." Doch genau dieses Gesetzgebungsverfahren geht seit Monaten nicht voran, so dass es auch erheblichen Ärger in Sachen Assistenzhundeanerkennung gibt, wie aus dem WDR-Bericht hervorgeht.




