BERLIN (kobinet)
Menschen mit Behinderung ziehen um.
Sie ziehen in eine neue Wohn-Gemeinschaft.
Eine Wohn-gemein-schaft bedeutet: Mehrere Menschen wohnen zusammen.
Alle teilen sich Bad und Küche.
Die Wohn-Gemeinschaft ist in Berlin-Steglitz.
Die Fürst Donnersmarck-Stiftung hat die Wohn-Gemeinschaft gemacht.
Jeder Bewohner hat ein eigenes Zimmer.
In jedem Zimmer gibt es ein Bad.
In jedem Zimmer gibt es eine kleine Küche.
So können die Bewohner selbst-bestimmt leben.
Selbst-bestimmt bedeutet: Du entscheidest alleine.
Niemand sagt dir, was du tun musst.
Die Wohn-Gemeinschaft gibt es seit dem Jahr 2000.
Damals gab es 7 Zimmer.
Jetzt wurde alles neu gemacht.
Marie Busch arbeitet dort.
Sie leitet die Betreuung in Steglitz-Zehlendorf.
Betreuung bedeutet: Jemand hilft dir.
Die Person unterstützt dich bei wichtigen Dingen.
Marie Busch sagt:
Viele Menschen möchten mit anderen zusammen-wohnen.
Aber sie möchten auch alleine sein können.
Das alte Konzept passte nicht mehr.
Konzept bedeutet: Ein Plan für eine Idee.
Du überlegst dir, wie etwas funktionieren soll.
Deshalb wurde die Wohn-Gemeinschaft umgebaut.
Die Bewohner haben jetzt mehr Privat-Sphäre.
Privat-sphäre bedeutet: Jeder Mensch entscheidet selbst.
Was erzähle ich über mich.
Die Bewohner können selbst bestimmen:
Wann möchte ich alleine sein?
Wann möchte ich mit anderen zusammen sein?
Es gibt einen Gemeinschafts-Raum.
Ein Gemeinschafts-raum bedeutet: Ein Raum für alle zusammen.
Dort können sich Menschen treffen.
Es gibt ein Büro für die Mitarbeiter.
Diese Räume sind vom Wohn-Bereich getrennt.
Man kommt durch einen eigenen Eingang hinein.
Christian Naumann arbeitet auch dort.
Er ist der Chef vom Betreuten Wohnen.
Betreutes Wohnen bedeutet: Du wohnst alleine in deiner Wohnung.
Ein Helfer kommt und hilft dir.
Christian Naumann sagt:
Das neue Konzept ist sehr gut.
Es entspricht dem Bundes-Teilhabe-Gesetz.
Das Bundes-teilhabe-gesetz hilft Menschen mit Behinderung.
Es gibt weniger Barrieren.
Die Bewohner haben ihre eigenen Zimmer.
Der Wohn-Bereich ist vom Arbeits-Bereich getrennt.
Das neue Wohn-Konzept zeigt:
So kann gutes Wohnen aussehen.
Menschen mit Behinderung können selbst-bestimmt leben.
Und sie haben trotzdem Gemeinschaft.
Gemeinschaft bedeutet: Menschen sind zusammen.
Sie verbringen Zeit miteinander.
Sie helfen sich gegenseitig.

Foto: Fürst Donnersmarck-Stiftung zu Berlin
BERLIN (kobinet) Zurzeit beziehen Klientinnen und Klienten des Ambulant Betreuten Wohnens (ABW) der Fürst Donnersmarck-Stiftung ihr neues Quartier in Berlin-Steglitz. Es handelt sich um eine grundsanierte Wohngemeinschaft mit Einzelappartements, die jeweils über ein Bad sowie eine Küchenzeile verfügen. So wird den Klientinnen und Klienten eine möglichst autonome und selbstbestimmte Gestaltung des Tagesablaufes ermöglicht.
Ursprünglich wurde die besagte ambulante Wohngemeinschaft mit sieben Zimmern bereits im Jahr 2000 für sieben Menschen mit Behinderung in einem mehrstöckigen Wohnhaus hergerichtet.
„Wir haben immer wieder festgestellt, dass das klassische Konzept der Wohngemeinschaft ein bisschen aus der Zeit gefallen wirkt. Viele Menschen möchten zwar in Gemeinschaft leben, legen aber gleichzeitig mehr Wert auf privaten Rückzugsraum“, erklärt Marie Busch, Bezirksleiterin des ABW für Steglitz-Zehlendorf.
Auf Grundlage dieser veränderten Anforderungen und Wünsche der Klientinnen und Klienten wurde das neue Wohnkonzept entwickelt und durch umfangreiche Bauarbeiten umgesetzt. Sie haben jetzt einen privaten Wohnraum mit Badezimmer und Küchenzeile, gleichzeitig durch die Gemeinschaft aber Ansprechpartnerinnen und -partner im Alltag. Das unterstützt die selbstbestimmte Gestaltung des Tagesablaufes und die individuelle Steuerung des Gemeinschaftsbedarfes.
Darüber hinaus sind der Gemeinschaftsraum sowie der Büroraum der Mitarbeitenden des ABW zwar an die Wohngemeinschaft angeschlossen, aber gleichzeitig separiert und über einen eigenen Eingang zugänglich.
„Die Stiftung hat mit dem neuen Wohngemeinschaftskonzept ein attraktives und modernes Angebot geschaffen, das in vollem Umfang den Grundideen des Bundesteilhabegesetzes und den Bedürfnissen der Klientinnen und Klienten entspricht. Besonders hervorzuheben ist neben der Ausstattung der Appartements auch die klare Trennung zwischen dem Wohnbereich der Klientinnen und Klienten und dem Gemeinschaftsraum, sowie dem Büro der ABW-Mitarbeitenden“, fasst Christian Naumann, Bereichsleiter ABW, stolz zusammen.
Das neu geschaffene Wohnkonzept eröffnet Perspektiven, wie zeitgemäßes gemeinschaftliches Wohnen für Menschen mit Behinderung künftig gestaltet werden kann.

Foto: Fürst Donnersmarck-Stiftung zu Berlin
BERLIN (kobinet) Zurzeit beziehen Klientinnen und Klienten des Ambulant Betreuten Wohnens (ABW) der Fürst Donnersmarck-Stiftung ihr neues Quartier in Berlin-Steglitz. Es handelt sich um eine grundsanierte Wohngemeinschaft mit Einzelappartements, die jeweils über ein Bad sowie eine Küchenzeile verfügen. So wird den Klientinnen und Klienten eine möglichst autonome und selbstbestimmte Gestaltung des Tagesablaufes ermöglicht.
Ursprünglich wurde die besagte ambulante Wohngemeinschaft mit sieben Zimmern bereits im Jahr 2000 für sieben Menschen mit Behinderung in einem mehrstöckigen Wohnhaus hergerichtet.
„Wir haben immer wieder festgestellt, dass das klassische Konzept der Wohngemeinschaft ein bisschen aus der Zeit gefallen wirkt. Viele Menschen möchten zwar in Gemeinschaft leben, legen aber gleichzeitig mehr Wert auf privaten Rückzugsraum“, erklärt Marie Busch, Bezirksleiterin des ABW für Steglitz-Zehlendorf.
Auf Grundlage dieser veränderten Anforderungen und Wünsche der Klientinnen und Klienten wurde das neue Wohnkonzept entwickelt und durch umfangreiche Bauarbeiten umgesetzt. Sie haben jetzt einen privaten Wohnraum mit Badezimmer und Küchenzeile, gleichzeitig durch die Gemeinschaft aber Ansprechpartnerinnen und -partner im Alltag. Das unterstützt die selbstbestimmte Gestaltung des Tagesablaufes und die individuelle Steuerung des Gemeinschaftsbedarfes.
Darüber hinaus sind der Gemeinschaftsraum sowie der Büroraum der Mitarbeitenden des ABW zwar an die Wohngemeinschaft angeschlossen, aber gleichzeitig separiert und über einen eigenen Eingang zugänglich.
„Die Stiftung hat mit dem neuen Wohngemeinschaftskonzept ein attraktives und modernes Angebot geschaffen, das in vollem Umfang den Grundideen des Bundesteilhabegesetzes und den Bedürfnissen der Klientinnen und Klienten entspricht. Besonders hervorzuheben ist neben der Ausstattung der Appartements auch die klare Trennung zwischen dem Wohnbereich der Klientinnen und Klienten und dem Gemeinschaftsraum, sowie dem Büro der ABW-Mitarbeitenden“, fasst Christian Naumann, Bereichsleiter ABW, stolz zusammen.
Das neu geschaffene Wohnkonzept eröffnet Perspektiven, wie zeitgemäßes gemeinschaftliches Wohnen für Menschen mit Behinderung künftig gestaltet werden kann.





Na ja ob eine eigene Küchenzeile jetzt schon so innovativ ist um selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen möchte ich ein bisschen bezweifeln. Nach wie vor liegt eine besondere Wohnform vor da ich als sogenannter Klient oder Klientin wohl weiterhin dem Regime eines Dienstplanes unterworfen bin und nicht selbst über Auswahl und Einsatz der Assistenzpersonenen verfügen kann. Letzteres ist aber entscheidend um von wirklich selbstbestimmten Leben sprechen zu können. Rechtlich kann damit weiterhin nach Paragraph 104 SGB IX auch auf eine solche sogenannte innovative wohnform verwiesen werden wenn tatsächlich selbstbestimmung zu teuer ist. Durch solche vermeintlichen Anreize werden die Zumutbarkeitsgrenzen gesenkt denn man kann ja jetzt immerhin selber kochen….
Soweit meine kritische Anmerkung zur Wiedergabe des Textes der Stiftung.
Martin Theben
Lieber Herr Theben,
wir legen immer großen Wert auf Ihre Einschätzungen. Dieses Mal möchten wir allerdings eine andere Perspektive aufmachen. Bei dem genannten Angebot handelt es sich um eine Wohngemeinschaft, die sich an Personen richtet, die nur Assistenz am Tage benötigen und in den Tagesrandzeiten alleine leben. Natürlich handelt es sich hierbei um ein Angebot der Eingliederungshilfe. Verglichen mit dem ursprünglichen Konzept einer Wohngemeinschaft, bei der man – oft über Jahrzehnte hinweg – Küche und Badezimmer innerhalb der Gemeinschaft teilt, können wir hier jedoch ein größeres Maß an Privatheit und Selbstbestimmung ermöglichen. Das mag Ihnen nicht ausreichen, ist aber aus unserer Sicht dennoch eine Meldung wert.
Mit freundlichen Grüßen von der Fürst Donnersmarck-Stiftung
Guten Abend liebe Stiftung ich freue mich immer auf einen fairen Austausch von Argumenten.. Ihr Konzept ist aus der Sicht des Unternehmens sicherlich innovativ ich möchte auch nicht in Anrede stellen dass viele Ihrer KlientInnen es annehmen. Aber generell gehört zur Wahrheit eben auch dass viele Kostenträger solche Strukturen auch instrumentalisieren um sie als zumutbar darzustellen um dann denjenigen die wirklich mit persönlicher Assistenz in ihren eigenen vier Wänden oder andere leben wollen ihm dieses Recht zu verweigern. In diesem Sinne freue ich mich so oder so auf weitere Begegnungen und den kritischen Austausch.
Dr Martin Theben