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Behinderte Arbeitgeber*innen drängen auf Refinanzierung ihres Tarifvertrags

Bild zur Petition für gleiche Löhne im Arbeitgebermodell in Berlin
Bild zur Petition für gleiche Löhne im Arbeitgebermodell in Berlin
Foto: Jasper Dombrowski

Berlin (kobinet) Heute, am 12. November 2025 wird der Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses abschließend über den Haushalt der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung beraten. Anlässlich dieser Sitzung demonstrieren behinderte Menschen des Bündnisses für ein selbstbestimmtes Leben seit 11:30 Uhr im Foyer des Abgeordnetenhauses und vor dem Gebäude. Damit wollen sie dem Änderungsantrag, der derzeit noch rechtlich und haushaltstechnisch geprüft wird, Nachdruck verleihen, damit im kommenden Doppelhaushalt genügend Geld zur Refinanzierung des Tarifvertrags für Persönliche Assistent*innen im Arbeitgeber*innen-Modell bereitgestellt wird.

Seit mehr als fünf Jahren kämpfen behinderte Menschen aus Berlin, die ihre Assistenz im Arbeitgeber*innen-Modell sicherstellen, dafür, dass sie ihre Assistent*innen in gleicher Höhe entlohnen können wie die Assistenzdienste – nämlich nach TV L-Entgeltgruppe 5. Sie haben dafür einen Tarifvertrag mit ver.di ausgehandelt. Anders als die Haustarifverträge der beiden großen Assistenzdienste wird der Tarifvertrag der behinderten Arbeitgeber*innen von der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung nicht bzw. nur bis zum 31.12.2025 anerkannt.

Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung hat in der Stellungnahme zu einem Berichtsauftrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales auf Grundlage einer Auswertung im Juni 2024 selbst erklärt, dass eine Assistenzstunde im Arbeitgeber*innen-Modell durchschnittlich um mehr als ein Drittel kostengünstiger ist als eine von einem Assistenzdienst erbrachte Stunde. Trotzdem wurde der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke im Sozialausschuss am 16. Oktober 2025 abgelehnt, den entsprechenden Haushaltstitel so auszustatten, dass weiterhin eine leistungsgerechte Entlohnung der Assistenz im Arbeitgeber*innen-Modell möglich ist, wie es in einer Presseinformation des Bündnis heißt.

Proteste der behinderten Arbeitgeber*innen, zuletzt die Besetzung der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung am 05./06. November, haben dazu geführt, dass nun der oben erwähnte Änderungsantrag im Hauptausschuss gestellt werden soll. Das Arbeitgeber*innen-Modell ist nicht nur kostengünstiger für das Land Berlin, sondern bietet den Menschen mit Behinderung, die es nutzen, auch ein ungleich höheres Maß an Selbstbestimmung, ist das Bündnis überzeugt.