Berlin (kobinet)
Berlin, 12. November 2025.
Der Haupt-Ausschuss trifft sich heute.
Er ist vom Abgeordneten-Haus Berlin.
Das Abgeordneten-Haus ist das Berliner Parlament.
Dort arbeiten gewählte Politiker.
Sie machen Gesetze für Berlin.
Der Haupt-Ausschuss ist eine kleine Gruppe.
Die Gruppe besteht aus Politikern.
Sie entscheiden über Geld.
Sie entscheiden über wichtige Themen.
Der Ausschuss berät über Geld.
Das Geld ist für verschiedene Bereiche.
Zum Beispiel für Arbeit.
Und für Soziales.
Und für Gleich-Stellung.
Und für Integration.
Menschen mit Behinderung demonstrieren heute.
Sie sind seit 11:30 Uhr dort.
Sie demonstrieren im Gebäude.
Und sie demonstrieren vor dem Gebäude.
Sie gehören zu einem Bündnis.
Ein Bündnis ist eine Gruppe von Menschen.
Die Menschen arbeiten zusammen.
Sie haben ein gemeinsames Ziel.
Das Bündnis heißt: Bündnis für selbst-bestimmtes Leben.
Die Menschen wollen etwas erreichen.
Sie wollen mehr Geld.
Es gibt einen Änderungs-Antrag dafür.
Ein Änderungs-Antrag ist ein Vorschlag.
Man möchte etwas ändern.
Zum Beispiel ein Gesetz.
Oder einen Plan.
Der Antrag wird gerade geprüft.
Die Prüfung ist rechtlich.
Und die Prüfung ist finanziell.
Es geht um Geld für persönliche Assistenz.
Persönliche Assistenz bedeutet: Eine Person hilft dir im Alltag.
Sie unterstützt dich bei vielen Dingen.
Zum Beispiel beim Anziehen.
Oder beim Einkaufen.
Du bestimmst selbst, wie die Hilfe aussieht.
Manche Menschen mit Behinderung sind Arbeit-Geber.
Sie stellen ihre Assistenz selbst ein.
Das nennt man: Arbeit-Geber-Modell.
Das Arbeit-Geber-Modell funktioniert so: Du bist der Chef.
Du stellst deine Helfer selbst ein.
Du bezahlst sie mit Geld vom Amt.
Du entscheidest, wer dir hilft.
Diese Menschen brauchen mehr Geld.
Das Geld ist für einen Tarif-Vertrag.
Ein Tarif-Vertrag ist eine Vereinbarung.
Dort steht drin, wie viel Lohn man bekommt.
Und welche Rechte man als Arbeit-Nehmer hat.
Menschen mit Behinderung kämpfen schon lange.
Sie kämpfen seit mehr als 5 Jahren.
Sie wollen ihre Assistenz gut bezahlen.
Genauso gut wie Assistenz-Dienste bezahlen.
Assistenz-Dienste sind Firmen.
Diese Firmen stellen Assistenz-Kräfte ein.
Sie vermitteln die Assistenz-Kräfte an Menschen mit Behinderung.
Es gibt einen Tarif-Vertrag.
Der Tarif-Vertrag wurde mit ver.di gemacht.
Ver.di ist eine Gewerkschaft.
Eine Gewerkschaft ist ein Verein für Arbeit-Nehmer.
Sie setzt sich für gute Löhne ein.
Und für gute Arbeits-Bedingungen.
Der Tarif-Vertrag orientiert sich an TV L.
TV L ist ein öffentlicher Tarif-Vertrag.
TV L bedeutet: Tarif-Vertrag für den öffentlichen Dienst der Länder.
Dort steht drin, wie viel Geld Landes-Angestellte bekommen.
Die Entgelt-Gruppe ist Nummer 5.
Die Entgelt-Gruppe sagt, wie viel Lohn man bekommt.
Jede Gruppe hat eine Nummer.
Je höher die Nummer, desto mehr Lohn.
Die Senats-Verwaltung erkennt den Tarif-Vertrag nicht an.
Der Senat ist die Regierung von Berlin.
Die Senats-Verwaltung ist ein Teil davon.
Sie kümmert sich um bestimmte Themen.
Diese Senats-Verwaltung ist zuständig für: Arbeit und Soziales, Gleich-Stellung und Integration, Vielfalt und Anti-Diskriminierung.
Vielfalt bedeutet: Es gibt viele verschiedene Menschen.
Alle Menschen sind unterschiedlich.
Alle sollen respektiert werden.
Anti-Diskriminierung bedeutet: Niemand darf benachteiligt werden.
Alle Menschen haben die gleichen Rechte.
Egal wie sie aussehen oder woher sie kommen.
Der Tarif-Vertrag gilt nur bis Ende 2025.
Die Senats-Verwaltung hat selbst Zahlen gesammelt.
Das war im Juni 2024.
Die Zahlen zeigen etwas Wichtiges: Assistenz im Arbeit-Geber-Modell ist günstiger.
Sie ist mehr als ein Drittel günstiger.
Das ist der Vergleich zu Assistenz-Diensten.
Es gab einen Antrag im Sozial-Ausschuss.
Der Sozial-Ausschuss ist eine kleine Gruppe von Politikern.
Sie kümmern sich um soziale Themen.
Zum Beispiel um Hilfe für Menschen mit Behinderung.
Der Antrag kam von 2 Parteien.
Die Parteien sind: Bündnis 90 Die Grünen und Die Linke.
Das war am 16. Oktober 2025.
Der Antrag wurde abgelehnt.
Der Antrag sollte mehr Geld bereit-stellen.
Das Geld wäre für gute Bezahlung.
Für Assistenz im Arbeit-Geber-Modell.
Die Arbeit-Geber mit Behinderung haben protestiert.
Sie haben die Senats-Verwaltung besetzt.
Das war am 5. und 6. November.
Jetzt gibt es den neuen Änderungs-Antrag.
Der Antrag soll im Haupt-Ausschuss gestellt werden.
Das Arbeit-Geber-Modell ist gut für Berlin.
Es ist günstiger für die Stadt.
Und es ist gut für Menschen mit Behinderung.
Sie können selbst-bestimmter leben.
Das sagt das Bündnis.
Selbst-Bestimmung ist sehr wichtig.
Selbst-Bestimmung bedeutet: Du entscheidest selbst über dein Leben.
Du bestimmst, was du willst.
Niemand sagt dir, was du tun musst.
Das Arbeit-Geber-Modell bietet mehr Selbst-Bestimmung.
Viel mehr als bei Assistenz-Diensten.

Foto: Jasper Dombrowski
Berlin (kobinet) Heute, am 12. November 2025 wird der Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses abschließend über den Haushalt der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung beraten. Anlässlich dieser Sitzung demonstrieren behinderte Menschen des Bündnisses für ein selbstbestimmtes Leben seit 11:30 Uhr im Foyer des Abgeordnetenhauses und vor dem Gebäude. Damit wollen sie dem Änderungsantrag, der derzeit noch rechtlich und haushaltstechnisch geprüft wird, Nachdruck verleihen, damit im kommenden Doppelhaushalt genügend Geld zur Refinanzierung des Tarifvertrags für Persönliche Assistent*innen im Arbeitgeber*innen-Modell bereitgestellt wird.
Seit mehr als fünf Jahren kämpfen behinderte Menschen aus Berlin, die ihre Assistenz im Arbeitgeber*innen-Modell sicherstellen, dafür, dass sie ihre Assistent*innen in gleicher Höhe entlohnen können wie die Assistenzdienste – nämlich nach TV L-Entgeltgruppe 5. Sie haben dafür einen Tarifvertrag mit ver.di ausgehandelt. Anders als die Haustarifverträge der beiden großen Assistenzdienste wird der Tarifvertrag der behinderten Arbeitgeber*innen von der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung nicht bzw. nur bis zum 31.12.2025 anerkannt.
Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung hat in der Stellungnahme zu einem Berichtsauftrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales auf Grundlage einer Auswertung im Juni 2024 selbst erklärt, dass eine Assistenzstunde im Arbeitgeber*innen-Modell durchschnittlich um mehr als ein Drittel kostengünstiger ist als eine von einem Assistenzdienst erbrachte Stunde. Trotzdem wurde der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke im Sozialausschuss am 16. Oktober 2025 abgelehnt, den entsprechenden Haushaltstitel so auszustatten, dass weiterhin eine leistungsgerechte Entlohnung der Assistenz im Arbeitgeber*innen-Modell möglich ist, wie es in einer Presseinformation des Bündnis heißt.
Proteste der behinderten Arbeitgeber*innen, zuletzt die Besetzung der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung am 05./06. November, haben dazu geführt, dass nun der oben erwähnte Änderungsantrag im Hauptausschuss gestellt werden soll. Das Arbeitgeber*innen-Modell ist nicht nur kostengünstiger für das Land Berlin, sondern bietet den Menschen mit Behinderung, die es nutzen, auch ein ungleich höheres Maß an Selbstbestimmung, ist das Bündnis überzeugt.

Foto: Jasper Dombrowski
Berlin (kobinet) Heute, am 12. November 2025 wird der Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses abschließend über den Haushalt der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung beraten. Anlässlich dieser Sitzung demonstrieren behinderte Menschen des Bündnisses für ein selbstbestimmtes Leben seit 11:30 Uhr im Foyer des Abgeordnetenhauses und vor dem Gebäude. Damit wollen sie dem Änderungsantrag, der derzeit noch rechtlich und haushaltstechnisch geprüft wird, Nachdruck verleihen, damit im kommenden Doppelhaushalt genügend Geld zur Refinanzierung des Tarifvertrags für Persönliche Assistent*innen im Arbeitgeber*innen-Modell bereitgestellt wird.
Seit mehr als fünf Jahren kämpfen behinderte Menschen aus Berlin, die ihre Assistenz im Arbeitgeber*innen-Modell sicherstellen, dafür, dass sie ihre Assistent*innen in gleicher Höhe entlohnen können wie die Assistenzdienste – nämlich nach TV L-Entgeltgruppe 5. Sie haben dafür einen Tarifvertrag mit ver.di ausgehandelt. Anders als die Haustarifverträge der beiden großen Assistenzdienste wird der Tarifvertrag der behinderten Arbeitgeber*innen von der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung nicht bzw. nur bis zum 31.12.2025 anerkannt.
Die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung hat in der Stellungnahme zu einem Berichtsauftrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales auf Grundlage einer Auswertung im Juni 2024 selbst erklärt, dass eine Assistenzstunde im Arbeitgeber*innen-Modell durchschnittlich um mehr als ein Drittel kostengünstiger ist als eine von einem Assistenzdienst erbrachte Stunde. Trotzdem wurde der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke im Sozialausschuss am 16. Oktober 2025 abgelehnt, den entsprechenden Haushaltstitel so auszustatten, dass weiterhin eine leistungsgerechte Entlohnung der Assistenz im Arbeitgeber*innen-Modell möglich ist, wie es in einer Presseinformation des Bündnis heißt.
Proteste der behinderten Arbeitgeber*innen, zuletzt die Besetzung der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung am 05./06. November, haben dazu geführt, dass nun der oben erwähnte Änderungsantrag im Hauptausschuss gestellt werden soll. Das Arbeitgeber*innen-Modell ist nicht nur kostengünstiger für das Land Berlin, sondern bietet den Menschen mit Behinderung, die es nutzen, auch ein ungleich höheres Maß an Selbstbestimmung, ist das Bündnis überzeugt.




