
Foto: PfotenPiloten
Frankfurt (kobinet) Vor über zehn Jahren hat die Bundesrepublik Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) unterzeichnet. Sie soll Menschen mit Behinderungen volle Teilhabe am täglichen Leben sichern, und zwar explizit auch – wo nötig – mit „tierischer Assistenz“, also mit einem Assistenzhund. Leider wird Assistenzhundhalterinnen und Assistenzhundehaltern der Zutritt zu öffentlichen Orten und Transportmitteln manchmal immer noch verweigert.











































