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Berlin (kobinet) Das Berliner Abgeordnetenhaus hat diese Woche das Berliner Teilhabegesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetz in zweiter Lesung verabschiedet. Alle im Parlament vertretenen Parteien stimmten dem Gesetz zu, lediglich die CDU-Fraktion enthielt sich, wie Dr. Martin Theben den kobinet-nachrichten mitteilte. Das Gesetz regelt die Zuständigkeiten der Kostenträger für die Leistungen der Teilhabe und die Mitwirkungsrechte der Betroffenenverbände, etwa im Teilhabebeirat.











































