Berlin (kobinet) In ihrem Newsletter informiert die Fachstelle Teilhabeberatung u.a. über das Thema Budget für Arbeit und gibt für die Teilhabeberatungsstellen einen Überblick über das Thema.
„Sven Hilcher arbeitet seit dem 1. Dezember 2018 nicht mehr in einer Werkstatt. Er hat jetzt ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bei einem Hofladen gefunden. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) machte dies möglich: Seit dem 1. Januar 2018 gibt es nämlich das Budget für Arbeit, nachzulesen im § 61 des SGB IX. Mit diesem neuen Förder-Instrument, das vorher bereits in einigen Bundesländern als Modellvorhaben existierte, steht jetzt bundesweit eine Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) zur Verfügung. Dabei ist zu beachten: Das Budget können nur diejenigen Menschen mit Behinderungen beantragen, die einen Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich in einer Werkstatt (nach § 58 SGB IX) haben“, heißt es u.a. in dem Bericht der Fachstelle.