
Foto: kobinet
Heidelberg (kobinet) Das Bundesteilhabegesetz hat die Beteiligungsrechte für die Schwerbehindertenvertretung (SBV) erweitert. Welche Entwicklungen gab es dadurch nach 33 Monaten in Betrieben und Dienststellen? Hierzu veranstaltet die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation ab heute eine Online-Diskussion und lädt insbesondere Mitglieder der Schwerbehindertenvertretungen und Vertrauenspersonen zur Mitwirkung mit eigenen Fragen und Thesen ein.










































