
Foto: H. Smikac
BERLIN (hib / kobinet)
BERLIN (hib / kobinet) In ihrer Antwort auf eine Große Anfrage der FDP-Fraktionverteidigt verteidigt die Bundesregierung die rentenpolitischen Maßnahmen der vergangenen Jahre. So habe der Gesetzgeber mit dem RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz festgelegt, dass der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung die Marke von 20 Prozent bis zum Jahr 2025 nicht überschreite und die Marke von 18,6 Prozent nicht unterschreite.











































