
Foto: LVR
Köln (kobinet) In die Diskussion um die sogenannte Triage, durch die im Ernstfall entschieden werden soll, wer behandelt wird und wer nicht, hat sich nun auch der Landschaftsverband Rheinland zu Wort gemeldet. Aus Sicht des LVR muss eine Triage unbedingt diskriminierungsfrei gestaltet werden. Keinesfalls dürften körperliche, geistige und psychische Beeinträchtigungen als besondere Risiken oder „Gebrechlichkeiten“ interpretiert werden, die per se gegen eine Behandlung sprechen könnten.










































