Köln (kobinet) In die Diskussion um die sogenannte Triage, durch die im Ernstfall entschieden werden soll, wer behandelt wird und wer nicht, hat sich nun auch der Landschaftsverband Rheinland zu Wort gemeldet. Aus Sicht des LVR muss eine Triage unbedingt diskriminierungsfrei gestaltet werden. Keinesfalls dürften körperliche, geistige und psychische Beeinträchtigungen als besondere Risiken oder "Gebrechlichkeiten“ interpretiert werden, die per se gegen eine Behandlung sprechen könnten.
Auch wenn sich die Infektionskurve mit Covid-19 laut Angaben des Robert Koch-Instituts vorsichtig abzuflachen scheint, ist die Spitze der Belastung für das Gesundheitssystem nach Ansicht des LVR voraussichtlich noch nicht erreicht. Mit großer Aufmerksamkeit und Vorsorge sei daher auch die Situation zu betrachten, dass nicht für alle Patientinnen und Patienten die erforderlichen Behandlungsplätze zur Verfügung stehen könnten.
„Eine Auswahl von Menschen zu treffen, die angesichts knapper Ressourcen bevorzugt behandelt werden sollen, ist eine ethische Extremsituation, die unmittelbar Artikel 1, Satz 1 des Grundgesetzes berührt: ‚Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.‘ In Fachkreisen wird in Deutschland aktuell diskutiert, wie unter Umständen mit einer sogenannten Triage umzugehen ist. Damit gemeint ist die Auswahl der Menschen, die weiter behandelt werden sollen, wenn beispielsweise nicht mehr genügend Beatmungsgeräte zur Verfügung stehen. Aus Sicht des LVR muss eine Triage unbedingt diskriminierungsfrei gestaltet werden. Keinesfalls dürfen körperliche, geistige und psychische Beeinträchtigungen als besondere Risiken oder ‚Gebrechlichkeiten‘ interpretiert werden, die per se gegen eine Behandlung sprechen könnten“, heißt es in einer Presseinformation des LVR.
So forderte das Deutsche Institut für Menschenrechte in Berlin schon Ende März, dass die Menschenrechte das politische Handeln auch in der Corona-Krise leiten müssen. Auch die Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung und Patientinnen und Patienten Nordrhein-Westfalen hat sich mit Bezug auf die UN-Behindertenrechtskonvention in diesem Sinne geäußert.
„Ich bin für diese eindeutigen Stellungnahmen dankbar und begrüße die mahnende öffentliche Diskussion, die jetzt dazu begonnen hat“, sagt LVR-Direktorin Ulrike Lubek. Der LVR unterstützt die Forderung der LIGA Selbstvertretung, dass die betroffenen Menschen über die sie vertretenden Verbände an der Erarbeitung menschenrechtlich einwandfreier Kriterien zu beteiligen seien.
Der Landschaftsverband ist mit dem LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen und der Sozialen Rehabilitation im LVR-Klinikverbund selbst auch Träger von Angeboten zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und chronischen psychischen Erkrankungen im Rheinland. Ihm begegnen in diesen Zeiten also auch unmittelbar sorgenvolle Fragen von Kundinnen und Kunden, Angehörigen sowie anderen Bezugspersonen, wie es in der Presseinformation des LVR heißt.