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Die Würde aller Menschen ist unantastbar!

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Foto: ht

Bonn / Würzburg (kobinet) Unter dem Motto "Die Würde aller Menschen ist unantastbar!" hat die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Behindertenpolitik von Bündnis 90/Die Grünen zu den Ethik-Empfehlungen im Rahmen von Covid-19 Stellung bezogen. Im folgenden veröffentlichen die kobinet-nachrichten Auszüge aus der auf der Facebookseite der Sprecherin der BAG Annette Standoop veröffentlichte Stellungnahme zur aktuellen Diskussion um die Triage.

Die Würde aller Menschen ist unantastbar!
Stellungnahme der BAG Behindertenpolitik von Bündnis 90/Die Grünen zu den Ethik-Empfehlungen im Rahmen von Covid-19

Am 23. März haben mehrere deutsche medizinische Fachgesellschaften, vereint unter dem Dach der DIVI, sogenannte „Ethik-Empfehlungen“ für den Fall veröffentlicht, dass im Rahmen der Covid-19-Pandemie nicht mehr ausreichend intensivmedizinische Behandlungsplätze mit Zugang zu einem Beatmungsgerät zur Verfügung stehen. In diesen Empfehlungen wird in abgestufter Form dargestellt, nach welchen Kriterien Ärzt*innen die schwierige Auswahl (Triage) treffen könnten, wer die überlebenswichtige Behandlung bekommen soll. Wenige Tage später hat der Deutsche Ethikrat in einer Ad-hoc-Erklärung die Empfehlungen der DIVI bekräftigt.

Wir alle setzen in diesen Wochen alles daran, dass unser Gesundheitssystem gar nicht erst in diese Situation kommt. Wir bleiben so weit wie möglich zu Hause, halten Abstand, achten auf unsere Hygiene und benutzen Handschuhe und Masken. Wir haben weiterhin die Hoffnung, dass es in Deutschland keine gleichermaßen dramatischen Entwicklungen wie in Italien oder Spanien geben wird.

Für uns ist nachvollziehbar, dass im Falle einer nicht vermeidbaren Auswahlentscheidung dafür Kriterien gelten müssen. Diese müssen sich aber an dem Verfassungsgrundsatz orientieren, dass man kein Leben gegen ein anderes abwägen darf. Danach darf nur berücksichtigt werden, wer zuerst in die Behandlung kommt, wer die Behandlung am dringlichsten braucht und wer zufällig als behandlungsbedürftige*r Patient*in aufgenommen wurde.

Nicht akzeptieren können wir, dass bei Menschen, bei denen individuell sowohl die Aussicht auf Überleben als auch auf Heilung besteht, die Behandlung abgebrochen wird, weil ein Mensch mit vermeintlich besseren Heilungschancen aufgenommen wird. Genauso wenig akzeptieren können wir, dass zusätzliche Auswahlkriterien angelegt werden wie beispielsweise das Vorliegen bestimmter Komorbiditäten (zusätzlicher Erkrankungen) sowie die vermutete verbleibende Lebenserwartung oder -qualität.

Wir, die BAG Behindertenpolitik von Bündnis 90/Die Grünen, wenden uns deshalb mit diesem Aufruf an alle GRÜNEN Verantwortungsträger*innen in der Partei und in den Parlamenten:

Bitte lasst nicht zu, dass das in den DIVI-Empfehlungen zum Ausdruck kommende Bild von Menschen mit Behinderungen, von alten und von Menschen mit Vorerkrankungen unwidersprochen bleibt. Es darf hier kein Präzedenzfall dafür geschaffen werden, dass trotz anderslautender Beteuerungen Menschenwürde, Menschenrechte und der unbedingte Schutzanspruch menschlichen Lebens nicht mehr für alle Menschen gleichermaßen gilt.

(…)

Link zur umfassenden Stellungnahme auf der Internetsetie der BAG Behindertenpolitik von Bündnis 90/Die Grünen

Link zur umfassenden Stellungnahme auf Facebook

Am Donnerstag, den 16.4. lädt die behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu einer Online-Diskussion zum Thema ein

Lesermeinungen

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Michael Günter
15.04.2020 20:19

Hmm,
auch wenn ich einen auf den Deckel bekomme (ja auch bin auch Risikogruppe), möchte ich dennoch darauf hinweisen, dass diese Diskussion eine gewisse verfassungrechtliche Prisanz aufweist.
Warum dies? Einfach weil die Gesetze bei uns – auch das GG, auf das hier besonders Bezug genommen wird – das Verhältnis zwischen Staat und Bürger regelt, nicht aber das Verhältnis zwischen Bürgern.
Ein Arzt, der in einer Notsituation gemäß seinem Gewissen (und darüber hinaus seiner Berufsethik) handelt, wird man dafür nicht belangen können – es sei denn man könnte ihm groben Missbrauch vorwerfen….