
Foto: ISL
Berlin (kobinet) Das Falschparken auf einem Schwerbehindertenparkplatz in Deutschland bleibt weiterhin ein europaweites Schnäppchen, denn die dafür vorgesehene Bestrafung erhöht sich lediglich von 35 auf 55 Euro. Die jetzt in Kraft getretene Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) soll mehr Gerechtigkeit und Sicherheit im Straßenverkehr schaffen. Leider wurden Menschen mit Behinderungen im Straßenverkehr wieder mal nur unzureichend berücksichtigt, kritisiert die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL).











































