
Foto: H. Smikac
BERLIN (kobinet) In Beantwortung einer Kleinen Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion informiert die Bundesregierung darüber, dass die Integrationsämter im Jahr 2018 in 20.736 Fällen Kündigungen von schwerbehinderten Arbeitnehmern zugestimmt haben. Das sind rund 1.000 Kündigungen weniger als im Jahr zuvor.
Nach dieser vorgelegten Antwort hat die Bundesregierung keine Informationen darüber, inwieweit diese Kündigungen in Übereinstimmung zwischen Integrationsamt und der Schwerbehindertenvertretung ausgesprochen wurden.
In dem Material der Bundesregierung sind zudem Angaben über die Erwerbstätigenquoten und Erwerbsquoten von Menschen mit Behinderungen im Alter von 15 bis 64 Jahren aus derArbeitskräfteerhebung vom Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) für das Berichtsjahr 2011 enthalten.
Die vollständige Antwort der Bundesregierung an die FDP-Bundestagsfraktion zu Nachteilsausgleichen im Arbeitsrecht für Menschen mit Schwerbehinderung ist HIER nachzulesen.





Ich würde mich freuen, wenn gerade aus dem Bundestag, wieder tagesaktuelle Nachrichten kommen würden, denn diese Antwort aus der Anfrage ist ziemlich alt.