Berlin (kobinet) In ihrem aktuellen Antrag (19/18672) fordert die Bundestagsfraktion der FDP, die Hilfestrukturen für Menschen mit Behinderungen in der Corona-Pandemie zu sichern. So könnten beispielsweise durch die Schließung vieler Förderschulen und anderer Einrichtungen viele Eltern behinderter Kinder ihren Anforderungen am Arbeitsplatz derzeit nicht gerecht werden, wie es im Informationsdienst Heute im Bundestag heißt. Zwar sei im Infektionsschutzgesetz ein Anspruch auf Entschädigung geregelt, jedoch sei es unpräzise formuliert, für welche Altersgruppe behinderter Kinder dies gelte.
Wegen der Pandemie seien dem Bericht zufolge die Anforderungen an Familien und Einrichtungen in Bezug auf die Betreuung von Menschen mit Behinderungen massiv gestiegen. Erhebliche Mehrbedarfe beim Betreuungspersonal wie auch beim Schutz von Pflegenden und zu Pflegenden seien entstanden. Auch stünden viele Einrichtungen wegen ausbleibender Leistungserbringung vor erheblichen Finanzierungslücken, heißt es im Antrag der FDP Bundestagsfraktion.
Sie fordern die Bundesregierung unter anderem auf sicherzustellen, dass keine Finanzierungslücken für Einrichtungen entstehen, die Komplexleistungen anbieten. So würden beispielsweise Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) das Corona-bedingt freigestellte Personal für besondere Wohnformen bereitstellen, um dort dem erhöhten Personalbedarf gerecht zu werden. In diesem Fall seien die Zuschüsse, die das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz – SodEG regelt, unzureichend und müssten angepasst werden, schreiben die Liberalen.