
Foto: ISL
Berlin (kobinet) Das Falschparken auf einem Schwerbehindertenparkplatz in Deutschland bleibt weiterhin ein europaweites Schnäppchen, denn die dafür vorgesehene Bestrafung erhöht sich lediglich von 35 auf 55 Euro. Die jetzt in Kraft getretene Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) soll mehr Gerechtigkeit und Sicherheit im Straßenverkehr schaffen. Leider wurden Menschen mit Behinderungen im Straßenverkehr wieder mal nur unzureichend berücksichtigt, kritisiert die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL).
„Diese lächerliche Erhöhung für das unerlaubte Abstellen eines Autos auf einem Schwerbehindertenparkplatz wird keinerlei Lenkungswirkung zeigen. Nur eine abschreckende Summe wie in vielen anderen EU-Staaten weit über 150 Euro hinaus sowie eine schnelle und konsequente Bestrafung dieses vermeintlichen Bagatell-Deliktes kann hier eine Verbesserung herbeiführen“, stellt Alexander Ahrens von der ISL-Geschäftsführung fest. Weiter führt Ahrens aus: „Viele Autofahrer*innen glauben, dass von einem falschgeparkten Auto keine Gefahr ausgehe. Wer einen Schwerbehindertenparkplatz blockiert, stiehlt parkberechtigten behinderten Menschen das Recht auf einen wichtigen Nachteilsausgleich und nimmt ihnen damit die Möglichkeit, sicher und ohne Lebensgefahr im Straßenverkehr aus ihrem Fahrzeug aussteigen zu können.“
Der ISL ist zudem eine Beteiligung der Behindertenverbände an der StVO-Novelle nicht bekannt. Die Selbstvertretungsverbände behinderter Menschen wurden in keiner Weise bei der Erstellung dieses neuen Bußgeldkataloges beteiligt. „Somit hat das Bundesverkehrsministerium (BMVI) keine Partizipation von behinderten Menschen zugelassen und verstößt damit gegen die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), welche seit 2009 geltendes Recht in Deutschland ist, an das sich auch das BMVI zu halten hat. Schon bei der letzten Novelle 2009 sind behinderte Verkehrsteilnehmer*innen schlichtweg leer ausgegangen“, mahnt Alexander Ahrens an.
Die ISL fordert daher die dringende Nachbesserung unter Einbeziehung behinderter Menschen bei dieser und anderen jetzt in Kraft tretenden Neuerungen in der StVO.
EU-Knöllchen-Report: Deutschland Schlusslicht bei Bußgeldern für Falschparker (2014): https://www.clevere-staedte.de/blog/artikel/deutschland-schlusslicht-bei-bussgeldern