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Berlin (kobinet) Arbeitgeber argumentieren gerne, dass der Kündigungsschutz für behinderte Menschen einer Einstellung im Wege stehe, weil diese dann praktisch unkündbar seien. Die Fakten sprechen hier allerdings eine andere Sprache, denn in 20.736 Fällen haben die Integrationsämter im Jahr 2018 Kündigungen von schwerbehinderten Arbeitnehmern zugestimmt. Diese Zahl nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18452) auf eine Kleine Anfrage (19/17897) der FDP-Fraktion.
Im Jahr 2017 waren es sogar 21.821 Zustimmungen zu Kündigungen von schwerbehinderten Arbeitnehmer*innen.




