
Foto: Susanne Göbel
Berlin (kobinet) Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss hat die gezielte Weitergabe von Projektergebnissen zur außerklinischen Intensivpflege beschlossen: Dank des Projektes ATME liegt eine Beschreibung und Analyse der Versorgungsstrukturen, Krankheitsverläufe und Bedarfe von beatmeten und/oder tracheotomierten Menschen vor. Die gewonnenen Einblicke sind von besonderer Relevanz, weil der Gesetzgeber den Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege im Jahr 2020 neu geregelt hatte. Aufbauend auf den gesetzlichen Regelungen definierte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Details. Der Innovationsausschuss leitet die nun vorliegenden Erkenntnisse entsprechend auch an den G-BA weiter. Die Projektempfehlungen können eine Grundlage für zukünftige Weiterentwicklungen und Verbesserungen der Versorgungsprozesse sein, heißt es in einer Presseinformation des Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss gem. § 92b SGB V.











































