
Foto: Sang Hyun Cho auf Pixabay
München (kobinet) Wie gestern bekannt wurde, fällte das Sozialgericht München ein Urteil zur Gewährung zum Thema Mobilitätshilfen für Menschen mit Behinderung. Neben den Reparatur- und Instandhaltungskosten muss der Bezirk Oberbayern als Kostenträger der Eingliederungshilfe auch die Wegekosten für das Verbringen des Fahrzeugs hin zur Werkstatt und wieder nach Hause übernehmen.









































