
Foto: André Neutag
Leipzig (kobinet) Ein Blick in die Geschichte der Sozialpolitik macht deutlich, dass Wirtschaftskraft und Sozialausgaben stets in einer Abhängigkeit zueinander stehen. Das Ziel, unüberschaubare Kosten zu verhindert, sind im Gesetzestext etwa in Gestalt der Ermessensspielräume oder des Mehrkostenvorbehaltes wieder auffindbar. Der folgende Beitrag möchte aufmerksam machen auf das gesteigerte Risiko infolge der Corona-Pandemie zu noch deutlicheren Minderausgaben, besonders bei kostenintensiven Leistungen (z.B. 24-Stunden-Assistenz) zu kommen.









































