
Foto: Hubertus Thomasius
Berlin (kobinet) Bis zum 12. März haben die Verbände noch Zeit, eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für ein Gesetz zur Umsetzung der Regelungen des European Accessibility Acts (EAA) abzugeben. Eine mündliche Online-Anhörung hat bereits gezeigt, dass das Gesetzgebungsverfahren nur einen kleinen Teil dessen umfasst, was sich behinderte Menschen von umfassenden Regelungen zur Barrierefreiheit erwarten. Ein Bündnis von Behindertenorganisationen hat Kernpunkte entwickelt, die bei der Beurteilung geplanter gesetzlichen Regelungen zur Barrierefreiheit hilfreich sein können.










































