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Neues Betreuungsrecht vom Bundestag beschlossen

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Foto: Bundestag, gemeinfrei

Berlin (kobinet) Der Deutsche Bundestag hat heute am 5. März ein neues Betreuungsrecht beschlossen. Dadurch soll die Selbstbestimmung von Menschen gestärkt werden, die eine gesetzliche Betreuung als Unterstützung nutzen. Zudem sollen durch die Neuregelungen des Gesetzes, diese ein weiteres Stück an die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention angepassen. Behindertenverbände, wie beispielsweise der Sozialverband Deutschland (SoVD) und die Bundesvereinigung Lebenshilfe werten die Neuregelungen als positives Signal an Menschen mit Behinderungen. Die unterstützende Entscheidungsfindung müsse aber weiter gestärkt werden. Kritik am Gesetz kam aus den Oppositionsparteien.

Das Gesetz wurde mit Zustimmung der Koalitionsfraktion von CDU/CSU und SPD beschlossen. Dagegen stimmte die FDP-Fraktion, Enthalten haben sich die Fraktionen der LINKEN, von Bündnis 90/Die Grünen und der AfD. In der Debatte wurden vor allem von der Opposition eine Reihe von Kritikpunkten am Gesetz benannt, bei denen die Selbstbestimmung der Betroffenen nicht weit genug gehe.

„Das beschlossene Gesetz mag zum aktuellen seit 1896 gewachsenen Wirrwarr im Vormundschafts- und Betreuungsrecht einen echten Fortschritt darstellen, dennoch entspricht es noch immer nicht vollumfänglich den menschenrechtlichen Standards der UN-Behindertenrechtskonvention. Ebenso wird leider viel zu selten gefragt, wie eine Betreuung überhaupt vermieden werden kann und die Menschen möglichst selbstständig und eigenverantwortlich agieren können. Ziel muss es sein, dass die Betroffenen bestmöglich in diese Lage versetzt werden“, erklärte der Sprecher für Inklusion und Teilhabe der Bundestagsfraktion DIE LINKE Sören Pellmann in einer Presseinformation zur Bundestagsdebatte.

„Wenn betreuungsvermeidende Hilfen ohne Rechtsanspruch bleiben und die Umsetzung auf der Freiwilligkeit der Länder basiert, wird seitens der Bundesregierung nur Symbolpolitik betrieben. Ebenso wenig durchdacht ist das Ehegattenvertretungsrecht. Statt selbstbestimmte Entscheidungen im Rahmen von Vorsorgevollmachten zu stärken, wird hierdurch Tür und Tor für einen möglichen Missbrauch geöffnet. Ebenso ist die ungenaue Eingrenzung des Aufgabenkreises „Vermögensvorsorge“ Hier gibt es noch deutlich Luft für mehr Selbstbestimmungsmöglichkeiten bei den Betroffenen, weswegen nicht von einer vollumfänglichen Erfüllung der UN-BRK geredet werden kann“.

„Mit der Reform des Betreuungsrechts sendet die Bundesregierung ein wichtiges Signal an alle Menschen mit Behinderungen. Dieser Schritt war dringend notwendig, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen und somit ihre Selbstbestimmung zu stärken. Nun müssen weitere Schritte folgen“, betonte der SoVD-Präsident Adolf Bauer. Der SoVD begrüßte ausdrücklich, dass es zukünftig nicht mehr ausreiche, dass eine betreute Person der Sterilisation lediglich nicht widerspricht. Diese ist zukünftig nicht mehr gegen den Willen der Betroffenen möglich.

Positiv sieht Bauer zudem, dass im Gesetz eine Absichtserklärung zur Einrichtung von Beschwerde- und Beratungsstellen aufgenommen wurde. „Die Absichtserklärung ist ein Anfang. Aber auch bei der unterstützenden Entscheidungsfindung müssen wir weiterkommen.“ Daher sei es gut, dass das Bundesjustizministerium beabsichtigt, den Prozess der Weiterentwicklung des Konzepts der „Unterstützten Entscheidungsfindung“ durch die Anwendungspraxis und Wissenschaft konstruktiv zu begleiten. „Wir müssen hin zu einer unterstützenden Entscheidungsfindung und weg von einem stellvertretenden und ersetzenden Handeln der Betreuerin beziehungsweise des Betreuers.“, so Adolf Bauer.

Die Debatte kann in der Mediathek des Deutschen Bundestages auch nachträglich angeschaut werden.