
Foto: LWL Landesverband Westfalen Lippe
Münster (kobinet) Schwerbehinderte Menschen haben einen besonderen Kündigungsschutz. In Westfalen-Lippe ist es Aufgabe des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) über Anträge der Arbeitgeber zur Kündigung eines schwerbehinderten Beschäftigten zu entscheiden. Beim LWL-Inklusionsamt Arbeit gingen 2019 über 2.600 solcher Zustimmungsanträge ein. Darunter waren knapp 1.275 Fälle, bei denen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht einig waren. „Bei diesen streitigen Fällen gelang es dem LWL-Inklusionsamt Arbeit in 39,1 Prozent der Kündigungsschutzverfahren, den Arbeitsplatz des schwerbehinderten Beschäftigten zu erhalten.“ Dies teilte LWL-Sozialdezernent Matthias Münning mit.











































