
Foto: Paritätischer Gesamtverband
München (kobinet) Aufgrund der zahlreich durchgeführten Stromsperren im Jahr 2019 bekräftigt der Paritätische Wohlfahrtsverband seine Forderung nach einer Totalreform von Hartz IV. So dürfe Strom künftig nicht mehr im Regelsatz pauschaliert erfasst werden, sondern müsse wie Miete und Heizkosten übernommen werden.
„Eine Stromabschaltung bedeutete für viele Menschen, keine Möglichkeit zur Warmwasserbereitung, zum Kochen oder sogar zum Heizen zu haben.“ heißt es in einer Pressemitteilung des Verbandes vom Vortag. „Insbesondere bei Kleinkindern, Senioren oder Menschen mit Behinderung sei diese Praxis überhaupt nicht hinnehmbar,“ kritisiert der Paritätische. „Energie gehöre wie das Dach über dem Kopf zum Existenzminimum und müsse aus dem Regelsatz heraus,“ so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Klar und konsequent wäre es, wenn die Stromkosten, genau wie die Heizkosten in tatsächlicher Höhe übernommen würden.“
Notwendig ist darüber hinaus aus der Sicht des Paritätischen eine deutliche Anhebung der Regelsätze auf mindestens 644 € für alleinlebende Erwachsene.