
Foto: LWL Landesverband Westfalen Lippe
Münster (kobinet) Schwerbehinderte Menschen haben einen besonderen Kündigungsschutz. In Westfalen-Lippe ist es Aufgabe des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) über Anträge der Arbeitgeber zur Kündigung eines schwerbehinderten Beschäftigten zu entscheiden. Beim LWL-Inklusionsamt Arbeit gingen 2019 über 2.600 solcher Zustimmungsanträge ein. Darunter waren knapp 1.275 Fälle, bei denen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht einig waren. "Bei diesen streitigen Fällen gelang es dem LWL-Inklusionsamt Arbeit in 39,1 Prozent der Kündigungsschutzverfahren, den Arbeitsplatz des schwerbehinderten Beschäftigten zu erhalten." Dies teilte LWL-Sozialdezernent Matthias Münning mit.
„Das war möglich, weil unsere Experten die Unternehmen beraten haben, unsere Fachdienste dabei geholfen haben, die Arbeitsplätze so umzugestalten, dass die Arbeitnehmer mit Behinderung hier weiter arbeiten konnten oder die Arbeitgeber eine Förderung erhalten haben“, ergänzt Matthias Münning. Die Sicherung von bestehenden Arbeitsverhältnissen sei die Kernaufgabe des LWL-Inklusionsamt Arbeit, „damit Menschen mit Behinderung erst gar nicht arbeitslos werden.“
Außerdem habe das LWL-Inklusionsamt Arbeit knapp 4.400 Schwerbehindertenvertreter, Personalräte und Personalverantwortliche in knapp 230 Seminaren und Informationsveranstaltungen in Fragen rund um das Schwerbehindertenrecht geschult. Auch dabei ging es darum, wie Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderung erhalten werden können, wenn es Probleme gibt.




