Foto: VdK Bayern
Berlin (kobinet) Am 6. März 2026 hat der Deutsche Bundestag das Krankenhausreform-Anpassungsgesetz (KHAG) verabschiedet. Mit ihm werden zentrale Punkte der bereits beschlossenen Krankenhausreform nachjustiert, insbesondere die Finanzierung des Transformationsfonds. VdK-Präsidentin Verena Bentele begrüßt die Änderung: „Endlich ein Durchbruch! Die neue Finanzierung aus Steuergeldern schützt die Beitragszahler und macht den Umbau zukunftssicher. Ein Sieg für ein solides Gesundheitssystem und ein großer Erfolg für den VdK.“ Ursprünglich war vorgesehen, dass die Kosten von 50 Milliarden Euro für den Umbau der Krankenhauslandschaft jeweils zur Hälfte von den Bundesländern und aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden. Der VdK hatte diese Finanzierung von Beginn an kritisiert und ist dagegen mit VdK-Mitgliedern bundesweit vor die Sozialgerichte gezogen. Der Verband argumentierte, dass Sozialversicherungsbeiträge zweckgebunden seien und daher nicht für gesamtgesellschaftliche Strukturreformen eingesetzt werden dürften.




